Adresse
Verwaltungsgebäude
Martin-Luther-Straße 28
42853 Remscheid
Kontakt
E-Mail: rechnungspruefungremscheidde
Fax: 02191/ 16-3988
Kurzbeschreibung
Das Produkt "Rechnungsprüfung" umfasst die Beratung und begleitende Prüfung der Fachdienste der Stadt Remscheid, die Erstellung von Gutachten im Sinne der §§ 101 - 104 GO NRW in der jeweils geltenden Fassung, sowie die fachdienstbezogene Erstellung von Chancen- und Risikoanalysen. Weiterhin wird eine fachdienstspezifische Wirkungskontrolle vorhandener Regeln im Rahmen des internen Kontrollsystems (IKS) durchgeführt.
Das Verwaltungshandeln muss sich dabei an den Maßstäben der Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit messen lassen.
Produktverantwortung
Leitung der Rechnungsprüfung: Herr Klaus Peter Listner
Ständige Prüfaufgaben
Schwerpunkte der Prüfung bilden:
- Jahresabschluss der Stadt Remscheid, Lagebericht,
- Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung,
- Gesamtabschluss, Konzernbilanz,
- Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
- dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Stadt und ihrer Sondervermögen,
- Vergabewesen,
- Wirkungskontrolle in der Anwendung des internen Kontrollsystems (IKS),
- technische Prüfung,
- prozessbegleitende Beratung der Verwaltung, Betriebe und sonst. Einrichtungen der Stadt,
- Rechtmäßigkeits-, Wirtschaftlichkeits-, Ordnungsmäßigkeits- und Zweckmäßigkeitsprüfung.
Besondere Prüfaufgaben
Neben den dauernden Prüfaufgaben können auch besondere Prüfungen z. B. im Auftrag des Rates oder des Rechnungsprüfungsausschusses wahrgenommen werden.
Ein wichtiges Aufgabenfeld ist die Beratung der Verwaltung. Hierbei geht es nicht um die Feststellung von Mängeln im abgeschlossenen Verwaltungshandeln, sondern darum, konstruktiv und zukunftsgerichtet Arbeitsabläufe zu verbessern und Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Eine weitere Aufgabe besteht darin, aktiv bei der Korruptionsprävention mitzuwirken.
Außerdem wird fortlaufend die Einhaltung vorhandener Regeln (Dienst- und Geschäftsanweisungen), Gesetze etc. - "Compliance") in allen Fachdiensten im Rahmen eines internen Kontrollsystems (IKS) überprüft. Hierbei werden Chancen und Risiken einzelner Aspekte bewertet, analysiert und im weiteren Verlauf fachdienstspezifisch geprüft.
Rechtsgrundlagen
Gemeindeordnung NRW, Kommunalhaushaltsverordnung, Haushaltsgrundsätzegesetz, Rechnungsprüfungsordnung, steuerrechtliche Regelungen und Handelsgesetzbuch, vergaberechtliche Gesetze und Regelungen, Korruptionsbekämpfungsgesetz, interne Dienst- und Geschäftsanweisungen.
Produktziele
Zu den Aufgaben der Rechnungsprüfung gehört die Prüfung des gesamten Verwaltungshandelns mit seinen Entscheidungen und Konsequenzen. Es muss sich an den Maßstäben der Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit messen lassen*.
*Mit dem Begriff der Ordnungsmäßigkeit wird ein Zustand beschrieben, welcher vollständig, richtig, zeitgerecht und sicher ist; d. h., dass er jederzeit einer Prüfung durch Dritte standhält.
Mit dem Begriff der Rechtmäßigkeit wird der Zustand beschrieben, in dem eine vollständige Übereinstimmung eine Handlung mit geltendem Recht gegeben ist, d. h., dass das Handeln immer auf eine gültige Ermächtigungsgrundlage zurückzuführen ist.
Mit dem Begriff der Zweckmäßigkeit wird ein Verwaltungshandeln beschrieben, welches stets im Rahmen des richtigen Ermessens und unter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit) stattfindet.
Der Begriff der Wirtschaftlichkeit beschreibt ein Verwaltungshandeln, welches sich an den Grundsätzen der Effizienz messen lässt, d. h., dass das Verhältnis von Erfolg und Aufwand (Kosten) immer in einer guten Relation zueinandersteht. Weiterhin beinhaltet der Begriff der Wirtschaftlichkeit nicht nur die oben genannten Punkte, sondern auch Nachhaltigkeitsaspekte, wie beispielsweise energie- und umweltbewusstes Verhalten.