Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher ist oder
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
Aktuelle Informationen
Am Donnerstag, 10. Dezember 2020 hat der Rat der Stadt Remscheid in seiner Sitzung die Kommunalwahlen 2020 für gültig erklärt.
Bitte beachten Sie dazu das Amtsblatt Nr. 38 vom 16.12.2020 mit der Bekanntmachung der Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahlen 2020 in Remscheid.