Briefwahl
Die Beantragung von Briefwahl ist ab sofort nicht mehr möglich, eine rechtzeitige Zustellung der Unterlagen kann nicht mehr gewährleistet werden.
Das Briefwahlbüro ist noch bis zum 07.06.2024, 18 Uhr, geöffnet und befindet sich im Dienstleistungszentrum, Elberfelder Str. 32-36, Raum 236. Sie erreichen den Raum sowohl über den Haupteingang als auch über den Eingang der VHS. Fahren Sie bitte mit dem Aufzug in die zweite Etage und folgen der Beschilderung.
Das Briefwahlbüro folgendermaßen geöffnet:
Montag | 7.30 bis 13.00 Uhr |
Dienstag | 7.30 bis 17.30 Uhr |
Mittwoch | 7.30 bis 13.00 Uhr |
Donnerstag | 7.30 bis 17.30 Uhr |
Freitag | 7.30 bis 13.00 Uhr |
Sonderöffnung am 07.06.2024 von 7.30 bis 18.00 Uhr.
Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
Der Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses ist der 28. April 2024. Im Anschluss werden die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und versendet. Spätestens bis 19. Mai 2024 muss allen im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung zugesandt worden sein.
Auslandsdeutsche
Im Ausland lebende Deutsche haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich in das Wählerverzeichnis der Gemeinde, an der sie den letzten Wohnort vor dem Fortzug ins Ausland hatten, eintragen zu lassen und an der Europawahl teilzunehmen. Nähere Informationen sowie den Antrag erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin (Öffnet in einem neuen Tab).
Der Antrag muss bis 19. Mai 2024 bei der Gemeinde (Wahlamt) eingegangen sein.
Unionsbürgerinnen und -bürger
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können entweder in Remscheid oder in Ihrem Heimatland wählen. Wenn Sie Ihr Wahlrecht in Remscheid ausüben möchten, müssen Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sein. Dies geschieht bei der erstmaligen Teilnahme an einer Europawahl durch Antrag (Öffnet in einem neuen Tab). Bei allen folgenden Europawahl erfolgt die Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen, also automatisch - auch bei einem Umzug in eine andere Gemeinde.
Das Antragsformular können Sie auch als Vordruck im Wahlamt abholen, falls Sie keine Möglichkeit zum Ausdruck haben.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der antragstellenden Person unterzeichnet sein und der Wohnort-Gemeinde im Original bis spätestens 19. Mai 2024 zugegangen sein.
Wechsel des Wohnsitzes nach Erstellung des Wählerverzeichnisses am 28.04.2024
Umzüge innerhalb Remscheids bis zum Wahltag
Sie verbleiben im Wählerverzeichnisses des Wahlbezirks, zu dem Ihre bisherige Adresse gehörte. Sie können im dortigen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlraum steht im Wahlbenachrichtigungsbrief.
Umzüge in eine andere Gemeinde oder ins Ausland bis 19. Mai 2024
Sie haben die Möglichkeit, an Ihrem neuen Wohnort einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag erhalten Sie im Wahlamt oder im Bürgerservice. Geschieht dies nicht, bleiben Sie in Remscheid wahlberechtigt und können persönlich in dem auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief stehenden Wahlraum oder per Briefwahl wählen.
Rückkehr aus dem Ausland bis 19. Mai 2024
Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zu stellen. Den Antrag erhalten Sie im Wahlamt oder im Bürgerservice. Sollten Sie aus dem außereuropäischen Ausland zurückgekehrt sein, sind Sie nur dann wahlberechtigt, wenn Sie sich spätestens zum 09.03.2024 wieder in Remscheid angemeldet haben.
Umzüge in eine andere Gemeinde oder ins Ausland nach dem 19. Mai 2024
Sie verbleiben im hiesigen Wählerverzeichnis. Sie können entweder am Wahltag persönlich in Ihrem auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief stehenden Wahlraum oder per Briefwahl wählen.