Aktuelle Gesundheitslage
Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 640 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden.
Damit gibt es insgesamt 9.589 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 8.743 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen. 206 Menschen sind leider verstorben.
Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 712 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen.
Es gibt insgesamt 1.717 PCR-bestätigte infizierte Remscheider Personen mit der Virusvariante Alpha und vier bestätigte Fälle der Virusvariante Beta. Die Virusvariante Gamma wurde dreimal in Remscheid nachgewiesen. Die Delta-Variante ist bislang 1.209 mal aufgetreten, die Omikronvariante einmal.
Das RKI meldet heute diese Zahlen für Remscheid:
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW |
314,8 (Land NRW 209,6) |
Hospitalisierungsrate |
3,54 (7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen NRW) |
Todesfälle |
205(*) |
Einwohnerzahl |
111.516 |
Aktualisierung |
24.12.2021, 00:00 |
Die Krankenhäuser vermelden 22 Covid-19-erkrankte Personen als sogenannte Hospitalisierungsfälle. Sechs dieser Personen sind intensivpflichtig, fünf Personen werden invasiv beatmet, Stand 24.12.2021, 9 Uhr (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).
(*) Das RKI weist einen Todesfall zu wenig aus.
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Aktualisierte Coronaschutzverordnung sieht ab dem 28. Dezember weitere Verschärfungen vor
Die ab dem 28. Dezember gültige fortgeschriebene Coronaschutzverordnung verschärft auf der Grundlage der jüngsten Bund-Länderbeschlüsse die bestehenden Schutzregeln weiter. So sieht sie beispielsweise auch für Genesene und Geimpfte Kontaktbeschränkungen vor: Ab kommenden Dienstag sind für sie private Treffen innen und außen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Aber Achtung: Nimmt eine ungeimpfte Person teil, gilt folgende Regelverschärfung: Neben dem eigenen Hausstand dürfen dann nur noch zwei Personen eines weiteren Haushaltes teilnehmen.
Außerdem neu: Für Wellnessangebote – hierunter fallen unter anderem Saunen, Thermen und Sonnenstudios - , Sport in Innenräumen und in Schwimmbädern gilt ab dem 28. Dezember die 2G+-Regel mit einem maximal 24 Stunden alten negativen offiziellen Testnachweis.