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Stadt Remscheid

Corona-Virus | Aktuelle Gesundheitslage & mehr

Aktuelle Gesundheitslage 

Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 747 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden. 

Damit gibt es insgesamt 9.247 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 8.297 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen. 203 Menschen sind leider verstorben.

Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 627 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen. 
Es gibt insgesamt 1.717 PCR-bestätigte infizierte Remscheider Personen mit der Virusvariante Alpha und vier bestätigte Fälle der Virusvariante Beta. Die Virusvariante Gamma wurde dreimal in Remscheid nachgewiesen. Die Delta-Variante ist bislang 1.131 mal aufgetreten. 

Das RKI meldet heute diese Zahlen für Remscheid: 

Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW

395,5 (Land NRW 250,4)

Hospitalisierungsrate

4,08 (7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen NRW)

Todesfälle

203

Einwohnerzahl

111.516

Aktualisierung

17.12.2021, 00:00

Die Krankenhäuser vermelden 28 Covid-19-erkrankte Personen als sogenannte Hospitalisierungsfälle. Elf dieser Personen sind intensivpflichtig, fünf Personen werden invasiv beatmet, Stand 17.12.2021 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).

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Aktualisierte Übersicht der (Schnell-)Teststellen in Remscheid im städtischen Internetportal abrufbar

Nach wie vor gibt die Stadt Remscheid auf ihrer  Homepage eine Übersicht über das Bürgertestangebot in  Teststellen und bei den  Arztpraxen. Seit Kurzem kann man sich beispielsweise im neuen  Testzentrum am Hasten testen lassen.

Detaillierte Informationen zu den Testangeboten finden Interessierte auf den jeweiligen Webseiten der Anbieter:innen und Arztpraxen.

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Mehr Verschärfungen bis 12. Januar mit neuer Coronaschutzverordnung NRW

Seit heute gilt in Nordrhein-Westfalen eine fortgeschriebene  Coronaschutzverordung. Angesichts des Infektionsgeschehens hat sich das Land dazu entschieden, die Schutzmaßnahmen bis zum 12. Januar nochmals zu verschärfen.

Wesentliche Änderungen der Coronaschutzverordnung

  • Unterbrechung der Gleichstellung von Kinder und Jugendlichen von 6 bis 15 Jahren mit Immunisierten für die Zeit vom 27.12.2021 – 9.1.2022

→ Hintergrund ist, dass sie in dieser Zeit nicht verpflichtend während des Schulbetriebs getestet werden. Demnach sind sie in den Schulferien den Erwachsenen gleichgestellt. Sie müssen sich beispielsweise für die Nutzung von Bus und Bahn negativ schnelltesten lassen, wenn sie nicht immunisiert sind. Außerdem: In dieser Zeit dürfen nicht immunisierte Kinder und Jugendliche mit PoC-Test (max. 24 Std.) oder PCR-Test (max. 48 Stunden) auch 2G-Angebote nutzen. (§ 2). Kinder im Vorschulalter fallen nicht unter die Testpflicht. 

  • Maskenbefreiung beim Singen (§ 3)
  • Verschärfung auf 2G+ für private Feiern mit Tanz (§ 4)
  • Verbot privater Tanzveranstaltungen (§ 5)
  • Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die örtliche Ordnungsbehörde für ein lokales begrenztes Feuerwerkverbot durch Allgemeinverfügung (§ 5).

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Quarantänen in Schulen & Kitas – Stadt ordnet weitere Quarantänen mit Allgemeinverfügungen an

Die heutigen ordnungsbehördlichen Allgemeinverfügungen betreffen die 8e der Albert-Einstein-Gesamtschule, die 5b der Alexander-von-Humboldt-Realschule, die 2c der KGS Franziskus (Lüttringhausen) und die gesamten Gruppen 1, 2 und 3 der Kindertageseinrichtung Städt. KiTa Struck.

Sie sind  hier einsehbar.

Erläuterungen und Hinweise

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