Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Durchstichs Intzestraße zu schaffen, wird derzeit der Bebauungsplan Nr. 677 aufgestellt. Hierfür sind verschiedene Fachgutachten erforderlich, unter anderem muss die ehemalige Fläche eines Gewerbetriebs im Plangebiet auf mögliche Altlasten untersucht werden. Hierzu wird die Stadt am Dienstag, 23. Februar, zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde und den Fachgutachtern die Punkte für die Probenentnahme vor Ort festlegen. Soweit erforderlich, werden die betroffenen Bereiche von Bewuchs freigeschnitten, Bäume sind davon nicht betroffen. Die Probennahme ist für den 24. Februar vorgesehen. Alle Arbeiten liegen außerhalb des naturschutzrechtlichen Schutzzeitraums. Andreas Huth vom Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung: „Die Maßnahmen sind bei Bebauungsplanverfahren üblich und dienen der Grundlagenermittlung.“
Durchstich Intzestraße – Bodenuntersuchungen
Durchstich Intzestraße – Durchführung von Bodenuntersuchungen