Um eine schnelle Angebotsstruktur für die ab 8. März in Aussicht gestellten Bürgertests zu schaffen, hat das Land Nordrhein-Westfalen gestern (08.03.) zusätzlich eine Allgemeinverfügung erlassen, auf deren Grundlage bis zum 15. März kostenlose Schnelltests in den bestehenden Strukturen – also beispielsweise in Arztpraxen und Apotheken – durchgeführt und abgerechnet werden können.
Gleichzeitig fordert das Land die Kreise und kreisfreien Städte dazu auf, lokale Infrastrukturen zu schaffen, die wöchentliche kostenlose Schnelltestangebote vor Ort ab dem 15. März für alle möglich machen. Angesichts dieser neuen Aufgabe, die auch Remscheid kurzfristig stemmen muss, hat sich das örtliche Gesundheitsamt unmittelbar mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Remscheid, der lokalen Apothekerschaft und einem bestehenden Testzentrum in Verbindung gesetzt.
Testungen in Arztpraxen
Nach Auskunft der Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Remscheid bieten bereits einige Arztpraxen Schnelltests für ihre Patientinnen und Patienten an. Die Kreisstelle klärt nun mit den niedergelassenen Ärzten in Remscheid, welche Praxen als Schwerpunktpraxen für kostenfreie Schnelltest für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen und wird hiernach eine Liste der Schwerpunktpraxen veröffentlichen, in denen kurzfristig Schnelltests angeboten werden.
Testungen in Apotheken
Das Gesundheitsamt hat sich mit einem Vertreter der Apothekerschaft in Remscheid in Verbindung gesetzt und um Prüfung gebeten, ob von Apotheken in Remscheid bereits jetzt – auf der Basis der vom Land veröffentlichten Allgemeinverfügung – kostenfreie Schnelltests angeboten werden können. Nach Rückmeldung der Apotheken wird das Ergebnis veröffentlicht.
Testungen in Testzentren
Das Drive-In-Testzentrum auf dem Schützenplatz arbeitet unter Hockdruck an der Schaffung der organisatorischen und personellen Möglichkeiten zum Angebot der kostenfreien Bürger-Schnelltests. Hier steht noch die Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein aus. Sie ist Grundvoraussetzung für die Abrechnung der von Land NRW und Bund zu tragenden Kosten für die Durchführung der kostenfreien Schnelltests.
Remscheid startet zusätzlich Interessenaufruf
Die Stadt Remscheid startet noch heute einen Interessenaufruf. In diesem öffentlichen Verfahren können sich alle in Frage kommenden Anbieter – hierzu gehören beispielsweise Arztpraxen, Apotheken, Hilfsdienste, Tierärzte, Labore und Dritte – für die Durchführung der kostenlosen Schnelltests ab dem 15. März mit ihrer Konzeption und der Darstellung der Gewährleistung der vom Land vorgegebenen Mindestvorgaben beim Remscheider Gesundheitsamt melden. Die Stadt Remscheid wird im Auftrag des Landes NRW die Zulassung der Teststellen vornehmen, damit eine möglichst bedarfsdeckende Infrastruktur der Schnelltests in unserer Heimatstadt entsteht.