In dem öffentlichen Interessenbekundungsverfahren können sich bestimmte Anbieter für die Durchführung der kostenlosen Schnelltests ab dem 15. März mit ihrer Konzeption und der Darstellung der Gewährleistung der vom Land vorgegebenen Mindestvorgaben beim Remscheider Gesundheitsamt melden. Als mögliche Träger der neuen Teststellen kommen Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie weitere Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren, in Frage. Die Abrechnung der Testdurchführungen erfolgt nach vorheriger Beauftragung durch die Stadt Remscheid gemäß den Vorgaben der Coronatestverordnung mit der Kassenärztliche Vereinigung.
Interessenaufruf gilt vom 9. bis 15. März
Interessierte Träger, die die gesetzlich vorgegebenen Mindestanforderungen an Teststellen erfüllen und den Aufbau der ortsnahen Angebotsstruktur unterstützen möchten, werden gebeten, ihre Antragsunterlagen mit Vorlage eines Konzeptes bis Montag, 15. März, beim Fachdienst Gesundheitswesen, Hastener Straße 15 in 42855 Remscheid per Post oder per E-Mail unter dem E-Mail-Kontakt gesundheitremscheidde einzureichen.
Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist wird der Fachdienst Gesundheitswesen die Anträge und Konzepte prüfen und für das Land NRW über die Zulassung der Teststellen entscheiden.
Weitere Informationen zum Verfahren und zur Antragstellung
Antrag Leistungserbringung
Coronateststrukturverordnung mit Anlage 1
Testverordnung 08.03.2021
Link-Tipp:
Die Ausschreibung mit allen Infos zum Interessenbekundungsverfahren sind hier online abrufbar.
Kontakt:
Für Rückfragen steht der Fachdienst Gesundheitswesen unter folgenden Telefonnummern und E-Mail-Kontakten zur Verfügung:
Telefon (02191) 16 - 39 00 oder per E-Mail: nevelingremscheidde,
Telefon (02191) 16 - 24 07 oder per E-Mail: hoellerremscheidde.
Hintergrund
Mit der Coronateststrukturverordnung, die zur Zeit noch im Entwurf vorliegt, verfolgt das Land NRW den schnellstmöglichen Aufbau einer landesweiten und ortsnahen Angebotsstruktur zur Durchführung der Bürgertestung nach den Bestimmungen der Coronavirus-Testverordnung im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten.