Remscheid unterschreitet die Wocheninzidenzen von 165 und 150 – MAGS setzt die Corona-Notbremse für Schulen, Kitas und den Einzelhandel in Remscheid außer Kraft.
Remscheid hat es geschafft. Wie vom Infektionsschutzgesetz des Bundes für das Außerkrafttreten von Maßnahmen der sogenannten Corona-Notbremse vorgesehen, hat unsere Heimatstadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den für den Schul- und Kitabetrieb maßgeblichen Inzidenz-Schwellenwert von 165 sowie den für die Geschäftsöffnung relevanten Wert von 150 unterschritten. Damit endet am kommenden Montag an den Remscheider Schulen der Distanzunterricht und in den Kindertageseinrichtungen die bedarfsorientierte Notbetreuung. Wieder erlaubt sind Wechselunterricht mit zweimal wöchentlicher Selbsttestung und die Vor-Ort-Betreuung in den Kitas im Sinne eines eingeschränkten Regelbetriebs (10-stündige Kürzung der Betreuungsverträge, trennscharfe Gruppenbetreuung).
Und auch für den Remscheider Einzelhandel gibt es ab Montag mehr Freiheit. Alle Geschäfte dürfen wieder Kundinnen und Kunden mit einem maximal 24 Stunden alten Schnelltest mit negativem Testergebnis nach Terminabsprache in ihre Ladenlokale einlassen (Click & Meet). Zugelassen ist eine Kundin beziehungsweise ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Gut gerüstet für Montag sehen Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz, Corona-Krisenstabsleiter Thomas Neuhaus und Wirtschaftsdezernent Peter Heinze die ansässigen Schulen und Kitas sowie den lokalen Einzelhandel. Man habe bereits in den zurückliegenden Tagen sehr intensiv gemeinsam mit den beteiligten Akteuren an dem erhofften Neustart gearbeitet. Die Schulen freuen sich sehr auf ihre Schülerinnen und Schüler und seien auf den Wechselunterricht gut vorbereitet. Sollte es am Montag dennoch ein wenig holpern, sei das der kurzen Zeit zwischen Bekanntgabe der Allgemeinverfügung und Schulbeginn geschuldet. Die Schulen seien sehr darum bemüht, in der Schnelle alle Schülerinnen und Schüler zu erreichen.
Und auch der lokale Einzelhandel sei gut vorbereitet. Ihm kämen nun die Inbetriebnahme der Luca-App und das flächendeckend ausgebaute kostenfreie Bürgerschnelltestangebot für alle Remscheiderinnen und Remscheider zugute.
Nicht immer gilt Testverpflichtung: Vollständig Geimpfte und Genesene sind negativ Getesteten gleichgestellt.
Seit vergangenen Sonntag (09.05.) haben Corona-Geimpfte und Personen, die vor nicht mehr als einem halben Jahr an Covid-19 erkrankt waren, wieder mehr Rechte. Gemäß Bundesverordnung werden diese Personengruppen beispielsweise negativ getesteten Personen gleichgestellt. Das bedeutet in der Praxis: Beim Einkauf oder in der Schule müssen Geimpfte und Genesene diese Tests nicht mehr beibringen, wenn sie ihren Status mit einem Impfpass (Achtung: Die Zweitimpfung muss mindestens zwei Wochen zurückliegen!), einer Quarantäneverfügung oder einer Kopie des PCR-Positivergebnisses nachweisen können. Maske, Abstandsgebot und Hygieneregeln gelten allerdings auch für diese Personenkreise weiter.
Link-Tipp
Die Allgemeinverfügung, in der das MAGS tagaktuell festgelegt, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten die jeweiligen Maßnahmen aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz gelten, finden Interessierte hier.