Nicht allein als Vegetarier:in schützt man die Weihnachtsgans oder das sonstiges Geflügel: Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Remscheid, Solingen und Wuppertal, ruft alle Geflügelhalter:innen auf, die zurzeit notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten: Gehaltenes Geflügel sollte vor jeglichem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden. Geflügel jeglicher Art sollte nicht frei auf Feldern oder auf weitläufigem Gelände herumlaufen. Wenn möglich sollte Geflügel in geschützten, am besten überdachten Ausläufen untergebracht werden.
Eine Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenza-Virus lässt insbesondere Wassergeflügel und Hühnervögel mit schweren Symptomen zahlreich verenden. Im Tierseuchenfall (Aviäre Influenza, auch „Vogelgrippe“ oder Klassische Geflügelpest genannt) müssen die Tiere schlimmstenfalls getötet werden.
Die letzte Epidemiesaison der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) war die schlimmste, die die EU und Deutschland je erlebt hat. Das HPAI-Virus wurde bei einer beispiellos hohen Zahl wildlebender Zugvögel festgestellt.
Das Virus wurde in eine große Anzahl von Geflügelbetrieben eingeschleppt und musste entsprechend bekämpft werden.
Die neue HPAI-Epidemiesaison hat begonnen und es zeichnet sich bereits ab, dass sie genauso schlimm wie die letzte sein wird. Das aktuelle HPAI-Virus des Subtyps H5N1 wurde und wird wieder bei einer großen Anzahl wildlebender Zugvögel festgestellt, die Deutschland auf ihrem herbstlichen Vogelzug überfliegen. Geflügelhalter müssen nun höchste Achtsamkeit und Sorgfalt walten lassen.
Die Infektionskrankheit kommt vor allem bei Wassergeflügel und Hühnervögeln vor. Bei intensivem Kontakt können sich auch Menschen anstecken. Eine Übertragung über infizierte Lebensmittel gilt aber als unwahrscheinlich.
Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die nach den Tierseuchenbekämpfungsvorgaben der Europäischen Union bekämpft wird.
Geflügelhalter:innen sind aufgefordert, ihrem Veterinäramt umgehend mitzuteilen, wenn in ihrem Geflügelbestand ein Krankheitsgeschehen mit erhöhter Zahl toter Tiere auftritt.
Falls Geflügelhalter:innen ihr Geflügel noch nicht angemeldet haben, sollte die Anmeldung beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt umgehend schriftlich nachgeholt werden.
Kontakt:
Für Geflügelhaltungen auf dem Gebiet der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal ist das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA), Dorper Str. 26, 42651 Solingen, veterinaeramtsolingende, Ansprechpartner.