Anders als in den zurückliegenden zwei Jahren, in denen pandemiebedingt auf Vorsprachen in dem üblicherweise sehr publikumsintensiven Bereich verzichtet wurde, gibt es jetzt wieder ausreichend Terminbuchungsmöglichkeiten. Deswegen gelten ab sofort wieder wichtige Meldepflichten im Bürgerservice. Stichtag ist der 1. März. Wer also beispielsweise zum 1. Januar umgezogen ist und sich tatsächlich erst am 2. März behördlich ummeldet, muss wieder mit einem Verwarngeld oder schlimmstenfalls mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
Bitte wieder ummelden und anmelden!
Wer nach Remscheid zugezogen ist oder innerhalb Remscheids umgezogen ist, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerservice melden. Für Anmeldungen und Ummeldungen ist eine Terminvereinbarung im Dienstgebäude am Friedrich-Ebert-Platz online via www.remscheid.de oder über das Bergische ServiceCenter unter der Rufnummer (0 21 91) 16 - 22 00 oder via E-Mail Meldebehoerderemscheidde möglich.
Richtige Unterlage
Für Ummeldungen und Anmeldungen muss immer eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters vorgelegt werden, nicht der Mietvertrag: Wohnungsgeberbescheinigung siehe unten
Beim Wegzug Zeit sparen
Wer aus Remscheid wegzieht, muss sich hier nicht abmelden! Es reicht völlig aus, sich in der neuen Heimatstadt anzumelden.