Aktuelle Gesundheitslage
Das Robert-Koch-Institut vermeldet heute für Remscheid insgesamt 25.274 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider und eine 7-Tages-Inzidenz in Höhe von 1.195,3.
Insgesamt sind 247 Remscheiderinnen und Remscheider mit der Coronainfektion verstorben (Das RKI hat zwei verstorbene Personen weniger erfasst: 245).
Die Leitindikatoren zur Corona-Meldelage für Nordrhein-Westfalen wie beispielsweise die landesweite Hospitalisierungsrate und die 7-Tages-Inzidenz für NRW finden Interessierte beim Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen.
Die Krankenhäuser vermelden 29 Covid-19-erkrankte Personen als sogenannte Hospitalisierungsfälle. Drei dieser Personen sind intensivpflichtig, zwei Personen werden invasiv beatmet, Stand 11.03.2022 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).
_________________________________________________________________________
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Ab dem 15. März gilt nach §20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in ambulanten und (teil-)stationären Einrichtungen/Unternehmen des Gesundheitswesens. Dazu zählen auch Einrichtungen zur Betreuung, Pflege und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen.
Die einrichtungsbezogene Impflicht bedeutet, dass die in den Einrichtungen und Unternehmen tätigen Personen gegenüber ihrer Einrichtungs- beziehungsweise Unternehmensleitung einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis erbringen müssen. Möglich ist auch die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, welches bestätigt, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Corona geimpft werden können. Tun sie das nicht, dürfen sie ab dem 16. März ihrer regulären Beschäftigung grundsätzlich nicht mehr nachgehen.
Die Stadt Remscheid informiert jetzt auf einer eigens eingerichteten Info-Seite (Öffnet in einem neuen Tab) zu diesem Thema. Eine detaillierte Auflistung der von der Regelung betroffenen Einrichtungen ist hier genauso zu finden wie Hinweise zu Meldeverpflichtungen, Meldeweg und Fristen, die Einrichtungs- und Unternehmensleitungen im Zuge der Umsetzung der Impfpflicht zu beachten haben. Die Seite wird laufend um neue verfügbare Informationen zum Thema ergänzt.
Für Fragen zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stehen folgende Kontakte zur Verfügung:
Tel.: (02191) 16 - 35 55
Mail: AnzeigepflichtGARSremscheidde
_________________________________________________________________________
Aufhebung Einbahnstraßenregelung Rosenhügeler Straße
Die im Zuge der Impfstelleneröffnung eingerichtete Einbahnstraßenregelung auf der Rosenhügeler Straße wird aufgehoben. Der Zulauf in der seit 1. Dezember letzten Jahres bestehenden Remscheider Impfstelle im Zentrum Süd hat deutlich abgenommen, Verkehrsfluss und ausreichend Parkraum sind auch ohne besondere Verkehrsregelung gesichert.
Am Dienstag, 15. März, wird eine Fachfirma Beschilderung und Straßenmarkierungen entfernen. Spätestens am darauffolgenden Mittwoch (16.03.) ist die Rosenhügeler Straße wieder in beide Richtungen befahrbar.
Änderungen für die Fahrgäste des Buslinienverkehrs ergeben sich hierdurch nicht, Haltestellen waren während der Einbahnstraßenregelung nicht verlegt worden.