Aktuelle Gesundheitslage
Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 976 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden.
Damit gibt es insgesamt 11.044 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 9.856 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen. 212 Menschen sind leider verstorben.
Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 707 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen.
Es gibt insgesamt 1.717 PCR-bestätigte infizierte Remscheider Personen mit der Virusvariante Alpha und vier bestätigte Fälle der Virusvariante Beta. Die Virusvariante Gamma wurde dreimal in Remscheid nachgewiesen. Die Delta-Variante ist bislang 1.326 mal aufgetreten, die Omikronvariante 249 mal.
Das RKI meldet heute diese Zahlen für Remscheid:
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW |
601,7 (Land NRW 504,8) |
Hospitalisierungsrate |
2,87 (7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen NRW) |
Todesfälle |
212 |
Einwohnerzahl |
111.516 |
Aktualisierung |
17.01.2022, 00:00 |
Die Krankenhäuser vermelden 23 Covid-19-erkrankte Personen als sogenannte Hospitalisierungsfälle. Vier dieser Personen sind intensivpflichtig, eine Person wird beatmet, Stand 17.01.2022 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).
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Umsetzung der Bundesregelungen in Landesrecht vollzogen – Neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW kommt zur Anwendung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Bund-Länder-Beschluss vom 7. Januar zur Quarantäne und Isolation jetzt in Landesrecht umsetzt. Die fortgeschriebene Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW findet seit gestern (16.01.) Anwendung. Die neuen Regelungen gelten automatisch auch für Isolierungs-und Quarantäneanordnungen, die bereits angeordnet wurden und noch andere Fristen und Regelungen vorsehen. Die örtlichen Gesundheitsbehörden müssen in diesen Fällen nicht mehr rückwirkend tätig werden.
Die Corona-Test-Quarantäne-VO regelt insbesondere, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung und Quarantäne gehen müssen – ab sofort also ohne entsprechende Anordnungen der örtlichen Gesundheitsämter.
Wer laut Ergebnis eines offiziellen Schnelltests oder PCR-Tests infiziert ist, muss sich automatisch für zehn Tage isolieren. Eine behördliche Anordnung ist nicht mehr erforderlich. Bei Symptomfreiheit ist ein eigenständiges Freitesten nach sieben Tagen mit negativem Schnelltest oder PCR-Test möglich.
Für Haushaltsangehörige von Infizierten gilt gleichfalls die automatische Absonderungsverpflichtung von zehn Tagen ohne behördliche Anordnung mit der Möglichkeit, sich mittels negativem Schnelltest oder PCR-Test nach sieben Tagen freizutesten.
Wichtig für den Umgang mit Arbeitgeber:innen
Auch wenn Arbeitgeber:innen weiter auf einen behördlichen Quarantänenachweis drängen: Für eine Lohnentschädigung für die infizierte Person oder die im selben Haushalt lebende Kontaktperson beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) reicht die Vorlage des positiven Testnachweises aus. Außerdem wichtig: Die oder der infizierte Beschäftigte muss der Arbeitsstelle außerdem das Testergebnis der vorzeitigen Freitestung vorlegen. Und: Auch die in Quarantäne befindlichen Kontaktpersonen des Haushaltes müssen der Arbeitsstelle einen Testnachweis des infizierten Angehörigen vorlegen – zusammen mit einem Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes.
Andere Regeln gelten für Kontaktpersonen außerhalb des Haushalts einer infizierten Person. Sie müssen nur dann in Quarantäne, wenn die örtliche Gesundheitsbehörde es ausdrücklich anordnet. Sie sollen aber ihre Kontakte auf ein minimales Maß reduzieren und Maske tragen.
Und Schüler:inenn können sich genauso wie Kita-Kinder weiter nach fünf Tagen freitesten.
Über die wesentlichen Isolations- und Quarantäneregelungen für die unterschiedlichen Personenkreise sowie Ausnahmen für Kontaktpersonen informiert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW beispielsweise ausführlich auf dieser Seite.
Eine wesentliche Regeländerung betrifft unter anderem den „Booster“-Status von Personen, die ihre Erstimpfung mit Johnson & Johnson erhalten haben. Auch sie müssen nun insgesamt drei Impfungen nachweisen. Das war bislang bereits nach zwei Impfungen der Fall.
Medizinische Corona-Hotline ist (0 21 91) 16 – 35 55
Für Rückfragen steht Interessierten die medizinische Corona-Hotline unter der Rufnummer (0 21 91) 16-35 55 zur Verfügung. Sie ist Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr besetzt.
Link-Tipp:
Die neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW finden Interessierte auf dieser Seite.
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Städtische Impfstelle Zentrum Süd: Noch Kinderimpftermine am 22. Januar frei
Für den nächsten Impftag für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren am Samstag, 22. Januar, sind noch Erstimpftermine zu haben. Die Termine für die Kleinen sind im städtischen Buchungssystem buchbar: Zur Online-Terminbuchung Kinderimpfung. Die Zweittermine im Abstand von drei Wochen werden automatisch mitgebucht.
Mehr Informationen zur Corona-Kinderimpfung gibt es hier.