Im ersten Schritt sollen Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst werden. Die Zielsetzung der Bauleitplanung besteht in der Entwicklung eines Gewerbegebiets unter Berücksichtigung der schützenswerten angrenzenden Wohnbebauung. Auf Grund der Lage im Anschluss an den freien Landschaftsraum besitzen die Umweltbelange und der Artenschutz eine hohe Bedeutung. Die topografischen Verhältnisse führen zu besonderen Anforderungen in Bezug auf die Verkehrserschließung und die Entwässerung.
Im Regionalplan Düsseldorf ist die Fläche an der Borner Straße in der Größe von rund 14 Hektar als Allgemeiner Siedlungsbereich mit dem Schwerpunkt Gewerbe ausgewiesen. Für diese Fläche soll die 14. Änderung des Flächennutzungsplans die zukünftige gewerbliche Nutzung darstellen und die bisherige landwirtschaftliche Flächendarstellung ersetzen. Parallel dazu soll für die weitgehend im städtischen Eigentum befindlichen Flächen in der Größe von rund 7 Hektar ein Bebauungsplan für eine gewerbliche Nutzung erstellt werden. Die konkreten Festsetzungen des Bebauungsplans werden durch eine vorgezogene Rahmenplanung ergänzt, welche wichtige Erkenntnisse für die weitere Bauleitplanung liefert. Die Rahmenplanung bündelt die notwendigen Fachplanungen wie Verkehrs- und Umweltplanung, Geländemodellierung und Grundstücksgestaltung und soll im 4. Quartal 2025 abgeschlossen sein. Hierfür wird die Stadtverwaltung die Rahmenvertragsinitiative Bauleitplanung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalens in Anspruch nehmen und so von vereinfachten Ausschreibungsverfahren für Planungsleistungen und Fachgutachten profitieren. Mit der Rahmenvertragsinitiative unterstützt das Ministerium die Städte und Gemeinden aktiv dabei, Bauleitplanverfahren zu beschleunigen. Ein rahmenvertraglich gesicherter Expertenpool für Planungs- und Gutachterleistungen, auf den interessierte Kommunen zugreifen können, sorgt dafür, dass die zeitintensive Einzelvergabe von Gutachten nicht mehr erforderlich ist. Der zeitliche und fachliche Zugewinn führt zur Einsparung eigener Ressourcen.
Im Anschluss an die erfolgte Rahmenplanung werden die die beiden Bauleitplanungen für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan mit den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden weiter fortgeführt. Auch das notwendige landesplanerische Anpassungsverfahren wird dann bei der Landesplanungsbehörde über die Bezirksregierung Düsseldorf angestoßen.
Mit der Entwicklung des Gewerbegebiets an der Borner Straße soll dem bestehenden Defizit an gewerblichen Bauflächen in Remscheid entgegengewirkt werden. Bereits bei der Erarbeitung des kommunalen Gewerbeflächenentwicklungskonzepts im Jahr 2018 wurde für Remscheid ein Defizit von 23 ha gewerblicher Baufläche ermittelt und die Fläche östlich der Borner Straße als potentielle gewerbliche Entwicklungsfläche genannt. Der Regionalrat der Planungsregion Düsseldorf hat für Remscheid im Jahr 2023 im Rahmen des regionalen Gewerbe- und Industrieflächenkonzepts einen Fehlbedarf von 30 ha festgestellt.
Anfragen nach bebaubaren Gewerbeflächen können von der Stadt Remscheid nach dem Verkauf der letzten Flächen im Gewerbegebiet am Bahnhof Lennep derzeit nicht bedient werden. Somit können besonders die Verlagerungs- und Expansionsabsichten vieler Remscheider Unternehmen, aber auch Ansiedlungen von außerhalb nicht umgesetzt werden. Zuletzt konnten besonders unter Inanspruchnahme von gewerblichen Bestandsimmobilien vielfach „bergische Kompromisse“ gefunden werden. Wo dies nicht möglich oder wirtschaftlich nicht darstellbar ist drohen Abwanderungen von Unternehmern aus Remscheid. Diesem Szenario soll durch die Entwicklung der Gewerbeflächen an der Borner Straße ein in Quantität und Qualität marktgerechtes Flächenangebot entgegengesetzt werden.
Neben einer zügigen Abwicklung der Rahmenplanung plant die Verwaltung auch weitere Grundstücksankäufe in dem Gebiet, um diese in einem weiteren Abschnitt mit verbindlichem Baurecht entwickeln zu können.