Warum muss das Katasteramt Remscheid seinen kompletten Datenbestand überarbeiten?
Die Daten des Liegenschaftskatasters werden in dem Amtlichen LiegenschaftsKataster-InformationsSystem (ALKIS) digital geführt. Sie müssen im Jahr 2023 nach den landesweit einheitlichen Vorgaben des Innenministeriums von allen 53 Katasterbehörden in NRW inhaltlich und strukturell bis zum 31.12.2023 angepasst werden.
Während des Produktionsstopps sind keine Fortführungen des Datenbestandes des Liegenschaftskatasters möglich. Der Fortführungsstopp betrifft insbesondere eingereichte Vermessungsschriften – unter anderem zu Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen und Gebäudeeinmessungen. Des Weiteren findet ebenfalls kein Datenaustausch zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuchamt statt. Es gibt also keine Fortführungsmitteilungen und Eintragungsbekanntmachungen.
Angesichts des Produktions- und Fortführungsstopps bittet die Katasterbehörde die Vermessungsstellen schon jetzt darum, die für dieses Jahr eingeplanten Vermessungsschriften möglichst frühzeitig einzureichen, um eine Verarbeitung im Liegenschaftskataster noch vor den Migrationsarbeiten zu ermöglichen. Die Bearbeitung der eingereichten Übernahmeanträge erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs.
Über den genauen Zeitpunkt des notwendigen Produktionsstopps wird rechtzeitig informiert.
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