Durch die Bauarbeiten kommt es im Bereich der beiden Eisenbahnunterführungen zu Einschränkungen sowohl für den Fahrzeug- als auch für den Fußverkehr.
Einschränkungen ab dem 26. August bis voraussichtlich 30. September:
- Eisenbahnunterführung Schlachthofstraße: Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Industriegebiet für den Fahrzeugverkehr. Vollsperrung für den Fußverkehr.
- Eisenbahnunterführung Wülfingstraße: Einbahnstraßenregelung in Richtung Kammgarnsiedlung für den Fahrzeugverkehr. Vollsperrung für den Fußverkehr.
Es werden separate Umleitungen sowohl für den Fahrzeug- als auch für den Fußverkehr ausgewiesen. Die derzeit bereits eingerichtete Ampel auf der Gartenstraße für den Fußverkehr inklusive des Signals für die Feuerwehr wird weiterhin bestehen bleiben. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass die Feuerwehr die Eisenbahnunterführung im Falle eines Einsatzes auch entgegen der Einbahnstraßenregelung befahren kann.
Der Umbau der Verkehrsregelung wird im Laufe des morgigen Samstags (26. August) erfolgen. Es ist die jeweils gültige Beschilderung zu beachten.