Im Auftrag der Deutschen Bahn Netz AG werden bereits seit einiger Zeit die beiden Eisenbahnbrücken in Lennep erneuert. Es handelt sich hierbei um die Eisenbahnbrücke Schlachthofstraße (im Bereich zwischen Gartenstraße und Karlstraße) sowie die Eisenbahnbrücke Wülfingstraße (im Bereich zwischen Alte Kölner Straße und Kimmenauer Weg).
Durch die Bauarbeiten kommt es im Bereich der beiden Eisenbahnunterführungen zu Einschränkungen sowohl für den Fahrzeug- als auch für den Fußverkehr.
Einschränkungen ab dem 15. Juli bis voraussichtlich 25. August:
- Eisenbahnunterführung Schlachthofstraße: Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Industriegebiet für den Fahrzeugverkehr. Vollsperrung für den Fußverkehr
- Eisenbahnunterführung Wülfingstraße: Vollsperrung für Fahrzeug- und Fußverkehr.
Es werden separate Umleitungen sowohl für den Fahrzeug- als auch für den Fußverkehr ausgewiesen. Die derzeit bereits eingerichtete Ampel auf der Gartenstraße für den Fußverkehr wird weiterhin bestehen bleiben und durch ein zusätzliches Signal für die Feuerwehr ergänzt. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass die Feuerwehr die Eisenbahnunterführung im Falle eines Einsatzes auch entgegen der Einbahnstraßenregelung befahren kann.
Der Umbau der Verkehrsregelung wird voraussichtlich im Laufe des Samstags (15. Juli) erfolgen. Es ist die jeweils gültige Beschilderung zu beachten.
Sperrung Balkantrasse:
Wie bereits angekündigt ist zum Neubau der beiden Eisenbahnbrücken zwangsweise eine Sperrung der Balkantrasse erforderlich. Diese ist bereits ab dem 08. Mai eingerichtet und wird voraussichtlich bis Ende August 2023 bestehen. Die Sperrung gilt für den Bereich zwischen den Kleingärten Höhe Alte Kölner Straße und dem Bahnhof Lennep. Um eine größtmögliche Weiternutzung der Balkantrasse gewährleisten zu können, wurde im Bereich Alte Kölner Straße Hausnummer 33 ein Abgang von der Balkantrasse in Form von einem provisorischen Gehweg geschaffen. Die Sperrung kann daher über die Alte Kölner Straße und Robert-Schumacher-Straße umfahren werden. Da es sich bei dem Provisorium um einen ausgewiesenen Gehweg handelt, sind Radfahrende dazu verpflichtet, das Fahrrad in diesem Bereich zu schieben.
Es wird um Verständnis gebeten.