Die Stadt Remscheid hat in und an den städtischen Gebäuden dem Verbund freier Netzwerker NRW e. V. bislang und aktiv die Möglichkeit geboten, für die Verbreitung der freien Internetzugänge des Vereins städtische Infrastruktur zu nutzen. Ebenso haben einige Unternehmen und Einzelhändler in der Remscheider Innenstadt dem Verein diese Möglichkeit geboten. Im Ergebnis hat es in und im Umfeld von städtischen Einrichtungen und in der Innenstadt, wenn auch nicht flächendeckend, für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit gegeben, ohne Registrierung freies Internet kostenlos nutzen zu können. Das Angebot hat großen Anklang gefunden.
Leider wurde uns durch die Remscheider Ansprechpartner des Vereins mitgeteilt, dass sie künftig aufgrund von organisatorischen Veränderungen innerhalb des Vereins in Remscheid keine freien Internetzugänge mehr anbieten können und werden. Dies gilt sowohl für die städtischen Einrichtungen als auch für die bisherigen Zugangspunkte in der Remscheider Innenstadt, die sich nicht in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung Remscheid befinden.
Für die städtischen Gebäude und Einrichtungen konnten kurzfristig Ersatz- bzw. Übergangslösungen mit einem IT-Dienstleister realisiert werden, so dass auch ab dem 01.01.2020 in und im Umfeld von städtischen Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger freies Internet kostenlos und registrierungsfrei angeboten werden kann. Diese Möglichkeit besteht aber nur dort, wo städtische Infrastruktur bereits vorhanden ist oder geschaffen werden kann, was im Bereich der Innenstadt mit Schwerpunkt auf die Alleestraße leider nur an wenigen Stellen möglich ist.
Es besteht aber unabhängig von der Stadtverwaltung Remscheid für die Remscheider Unternehmen und Einzelhändler sowie für die Anwohnerinnen und Anwohner die Möglichkeit, eigene Infrastruktur - wie bisher dem Verein der Freifunker - einem anderen Provider für die Bereitstellung von freien Internetzugängen zur Verfügung zu stellen. Es gibt in Remscheid an dem Modell interessierte Provider, die gerne die von den Freifunkern errichteten Anlagen übernehmen wollen und freies Internet kostengünstig anbieten wollen. Hier seitens der Stadtverwaltung Remscheid eine explizite Empfehlung auszusprechen, ist aus Gründen der normierten Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen grundsätzlich nicht möglich. Nach unserem Wissensstand wurde bzw. wird aber seitens der interessierten Provider der Kontakt mit den v. g. Zielgruppen aufgenommen.
Die Stadt Remscheid nimmt zudem an dem EU-Förderprogramm WiFi4EU teil und hat einen Gutschein über 15.000 Euro für die Bereitstellung von freiem Internet gemäß den Förderrichtlinien erhalten. Es gilt innerhalb der nächsten 18 Monate in Zusammenarbeit mit einem für vorgenanntes Programm zertifizierten Provider mit möglichst großem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger diese Zugangspunkte für freies Internet zu schaffen und in Betrieb zu nehmen. Diese können dort geschaffen werden, wo zum einen noch kein entsprechendes Angebot vorhanden ist (vorgegebenes Verbot der Überbauung) und zum anderen städtische Infrastruktur zur Verfügung steht oder zur Verfügung gestellt werden kann, also leider nicht beliebig im Innenstadtbereich. Bei der Auswahl des Providers und der Umsetzung ist die Einhaltung der Förderrichtlinien und des Vergaberechts zu beachten, was auch entsprechend hohe Anforderung an die Umsetzung stellt. Es kommt hinzu, dass nur die Schaffung der Zugänge durch eine einmalige Zahlung gefördert wird aber nicht die entstehenden Betriebskosten. Diese verbleiben bei der Stadt Remscheid und deren Höhe ist ein wesentliches Entscheidungskriterium bei der Auswahl des Providers.
Die Stadtverwaltung Remscheid ist sehr daran interessiert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den Bürgerinnen und Bürgern in Remscheid in möglichst großem Umfang freies Internet anzubieten und betreibt den sukzessiven Ausbau mit Nachdruck.
Die Stadtverwaltung wird hierzu in der Sitzung des Ratsausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Energieeffizienz und Verkehr (StA) am 16. Januar im Zuge der Beantwortung einer Anfrage berichten. Die entsprechende Verwaltungsdrucksache wird voraussichtlich am 13. Januar im Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Remscheid abruf- und einsehbar sein.