Der Remscheider Stadtrat hat am 20. Juni den Aufstellungsbeschluss zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 684 – Einzelhandel und Wohnen an der Hastener Straße auf Höhe Ibrucher Straße – gefasst. Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines kleinflächigen Lebensmitteldiscounters mit den notwendigen Stellplatzflächen auf einem Parkdeck und einer aufgeständerten Wohnbebauung (6 Wohneinheiten) zu schaffen.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 684 erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Die Bezirksvertretung 1 – Alt-Remscheid – hat am 14. Juni die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung an der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 684 beschlossen. Sie findet von Montag, 29. August, bis einschließlich Freitag, 16. September, statt.
Aufgrund des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) sind die Unterlagen auf www.remscheid.de/BP-684 (Seite wird zeitnah freigeschaltet) einsehbar.
Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen im Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung, Ludwigstraße 14, 2. Obergeschoss, 42853 Remscheid, eingesehen werden. Dies ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer (02191) 16 - 24 53 und unter Einhaltung der dann gültigen Schutzmaßnahmen (Hygiene-Vorschriften) möglich.
Während der oben angegebenen Frist können Stellungnahmen per E-Mail ( Staedtebauentwicklungremscheidde) oder schriftlich beim Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung, Ludwigstraße 14, 42853 Remscheid, eingereicht werden.
Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist nicht möglich.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 684 ergibt sich aus dem nachfolgendem Lageplan.