Anzumelden sind grundsätzlich alle Hunde innerhalb von zwei Wochen nach deren Aufnahme im Haushalt.
Nach Erhalt dieses Schreibens kann die bisher fehlende Anmeldung nachgeholt werden. Bei zeitnaher Rückmeldung wird auf die Einleitung eines Bußgeldverfahrens verzichtet.
Die Hundebestandserhebung wird durch örtliche Kontrollen unterstützt.
Falls dabei nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, führt dies nicht nur zur rückwirkenden Steuerfestsetzung, sondern wird auch als Ordnungswidrigkeit geahndet.
http://www.remscheid.de/politik-verwaltung/ortsrecht//download-pool/0.03_200_Hundesteuersatzung.pdf