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Stadt Remscheid

In städtischen Gebäuden und Institutionen gilt ab kommenden Montag (04.04.) die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.

In städtischen Gebäuden und Einrichtungen gilt ab kommenden Montag (04.04.) bis vorerst Ende April die Pflicht, mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen. Angesichts der hohen Inzidenzen wird darüber hinaus dringend empfohlen, weiter zur deutlich sicheren FFP2-Maske zu greifen. Mit dieser Regelung trägt der Remscheider Verwaltungsvorstand dem Umstand Rechnung, dass die Coronainfektionszahlen sich auch in Remscheid weiter auf sehr hohem Niveau befinden. Wenn schon die 3G-Regel beim Betreten der Gebäude wegfiele, so müsse man zum Schutze aller zumindest an dieser wichtigen und einfach umsetzbaren Schutzmaßnahme festhalten. Auch müsse jedes zusätzliche Ansteckungsrisiko vermieden werden, um die städtischen Dienstleistungen weiter aufrecht zu erhalten, so sein Votum heute. 

Nachdem Bundestag und Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt haben, sind seit dem 20. März die bisherigen Coronaschutzmaßnahmen weitgehend weggefallen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat genauso wie andere Bundesländer eine Übergangsfrist bis zum 2. April genutzt und in seiner Coronaschutzverordnung an der bisherigen Maskenpflicht festgehalten. Die endet am kommenden Wochenende. 

Angesichts der weiter bedrohlichen Infektionslage bewertet der Remscheider Verwaltungsvorstand die weitgehende Aufhebung der Maskenpflicht, die sich künftig nur noch auf sehr sensible Bereiche wie beispielsweise den öffentlichen Personalverkehr oder Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe beschränken wird, als äußerst kritisch. Er hat deswegen heute beschlossen, für städtische Verwaltungsgebäude und Einrichtungen wie beispielsweise Museen, die Stadtbibliotheken und das Teo Otto Theater im Rahmen seines Hausrechtes auch über den 2. April hinaus die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske auszusprechen. 

Der vom Landesgesetzgeber im Rahmen seiner Zuständigkeit beschlossene Wegfall der Maskenpflicht in Schulgebäuden ist hiervon übrigens nicht betroffen.

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