Darunter ist zu verstehen, dass zum Beispiel die Wasser-, Heizungs- oder Stromversorgung funktioniert, ausreichender Schutz gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit besteht und die sanitären und anderen Einrichtungen einer Wohnung für den üblichen Gebrauch nutzbar sind.
Wenn dies bei Ihrer Mietwohnung nicht der Fall ist und Ihr Vermieter trotz schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung nicht für Abhilfe sorgt, können Sie dies bei der kommunalen Wohnungsaufsicht anzeigen.
Ganz wichtig ist:
Ein Einschreiten der Wohnungsaufsicht zur Beseitigung von erheblichen Mängeln ist nur möglich, wenn diese nicht durch eigenes Mieterverhalten hervorgerufen wurde.
Hinweise:
Kontaktdaten, ein Formular „Mängelanzeige“ sowie jede Menge Tipps zur Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel finden Sie unten unter folgendem Link: