Wenn in Strafprozessen über Schuld oder Unschuld befunden wird, sitzen nicht nur Juristen zu Gericht. Gemeinsam mit den Berufsrichtern tragen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen die Verantwortung für das Urteil. Ihre Stimme hat das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Als Laienrichter üben Jugendschöffinnen und -schöffen eine verantwortungsvolle ehrenamtliche Funktion in unserem Rechtsstaat aus und unterstützen das Amtsgericht Remscheid und das Landgericht Wuppertal bei ihrer wichtigen Arbeit.
Die Stadt Remscheid freut sich über Bewerbungen und bittet um möglichst schnelle Zusendung der Unterlagen.
Welche Voraussetzungen braucht man?
Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, setzt Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung, sowie die deutsche Staatsbürgerschaft und Kenntnis der deutschen Sprache voraus. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten zu Beginn der neuen Wahlperiode im Alter zwischen 25 und 70 Jahren sein und zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten ihren Wohnsitz in Remscheid haben.
Geeignet sind Personen,
- die am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet bzw. das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- die in Remscheid wohnen.
- die die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
- die in der Jugenderziehung erfahren und mit der besonderen Problematik Jugendlicher vertraut sind.
Wie geht es weiter?
Die Vorschlagslisten werden durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Remscheid beschlossen. Die Entscheidung, wer Jugendschöffin oder -schöffe wird, fällt im Herbst im Jugendschöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes.