In Anbetracht aktueller Umstände weisen die Technischen Betriebe Remscheid darauf hin, dass nach der städtischen Straßenreinigungssatzung beim Winterdienst auf Gehwegen grundsätzlich nur abstumpfende Stoffe (wie Sand, Splitt oder Granulat) zum Streuen verwendet werden dürfen.
Die Verwendung von Streusalz ist nur in besonderen Situation gestattet, beispielsweise nach Eisregen, wenn die sichere Begehbarkeit anderweitig nicht gewährleistet werden kann. Dabei ist eine sparsame Anwendung von Streusalz ausdrücklich vorgeschrieben.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreut werden dürfen. Salzhaltiger Schnee darf auf diesen Flächen nicht abgelagert werden.