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Stadt Remscheid

Kommunalwahlen 2025 | Nachwahl im Wahlbezirk Kremenholl am 28. September 2025

Im Wahlbezirk Kremenholl (Wahlbezirk 106) ist ein Bewerber verstorben. Nach den gesetzlichen Vorgaben hat die Wahlleiterin der Stadt Remscheid für diesen Wahlbezirk die Wahl des Rates und der Bezirksvertretung abgesagt. Alle anderen Wahlbezirke in Remscheid sind nicht betroffen!

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den 28. September 2025 als Termin für die Nachwahl festgelegt.

Die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters findet unverändert am 14. September 2025 statt.

Zugelassener Ersatzwahlvorschlag für die Ratswahl im Kommunalwahlbezirk 106 Kremenholl am 28. September 2025 (Nachwahl)

Nach § 19 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit § 30 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 9. September 2025 einen Ersatzwahlvorschlag für die Nachwahl der Ratswahl im Kommunalwahlbezirk 106 Kremenholl am 28. September 2025 zugelassen.

Auswirkungen für Briefwählende

Für Briefwählerinnen und Briefwähler hat die Absage der Rats- und Bezirksvertretungswahl und die Nachwahl am 28. September 2025 folgende Auswirkungen:

Wenn Sie bereits per Briefwahl gewählt haben:

  • Die Stimmzettel für die Rats- und Bezirksvertretungswahl sind ungültig.
  • Der Stimmzettel für die Wahl des Oberbürgermeisters bleibt gültig und wird am 14. September 2025 in dem jeweiligen Briefwahllokal ausgezählt.
  • Sie erhalten für die Nachwahl am 28. September 2025 automatisch die Briefwahlunterlagen für die Ratswahl und die Wahl der Bezirksvertretung 1 – Alt-Remscheid zugeschickt. Die neuen Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 16. September 2025 versendet.
  • Die Briefwahlunterlagen müssen ausgefüllt bis spätestens Sonntag, 28. September 2025, 16 Uhr, im Wahlamt eingegangen sein.

Wenn Sie noch per Briefwahl wählen möchten:

Sie haben jetzt nur noch die Möglichkeit im Direktwahlbüro im Ämterhaus, Raum 236, Briefwahl vor Ort zu machen. Dies ist bis Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr, möglich.

  • Sie erhalten dann nur den Stimmzettel für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters und -je nach Wahlberechtigung- auch für den Seniorenrat und Integrationsrat.
  • Auch Sie erhalten automatisch neue Briefwahlunterlagen für die Nachwahl zugesendet, die ebenfalls bis spätestens Sonntag, 28. September 2025, 16 Uhr, im Wahlamt eingegangen sein müssen.

Im Falle einer Stichwahl ist das Direktwahlbüro ab dem 18. September 2025 geöffnet. Dann erhalten Wählerinnen und Wähler des Wahlbezirks 106 dort ebenfalls die Stimmzettel für die Nachwahl des Rates und der Bezirksvertretung.

Auswirkungen für die Wahl in den Stimmbezirken 1061 und 1062 (Urnenwahl) am Wahlsonntag, 14. September 2025

Sie können am Wahlsonntag weiterhin in Ihrem Wahllokal wählen gehen. Dort können Sie an der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters teilnehmen und Ihre Stimme abgeben.

Je nach Wahlberechtigung können Sie ebenfalls an der Wahl zum Integrationsrat und Seniorenrat teilnehmen.

Nachwahl am 28. September 2025

Am Nachwahltermin können Sie in Ihrem Wahllokal die Bewerberin/den Bewerber für die Ratswahl in diesem Wahlbezirk und die Bezirksvertretung wählen. Im Falle einer Stichwahl wählen Sie an diesem Tag natürlich auch die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister.

Für Rückfragen wenden Sie sich an das Wahlamt unter der Telefonnummer 16-2879, oder schicken Sie eine Mail an  wahlenremscheidde.

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