Wer kann Wahlhelferin und Wahlhelfer sein?
Jede für die Landtagswahl wahlberechtigte Person kann mitmachen.
Was sind die Aufgaben von Wahlhelfer:innen?
Zu den Aufgaben gehören die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, die Ausgabe der Stimmzettel, die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses sowie die Erstellung einer Niederschrift.
Welche Qualifikation benötigen Wahlhelfer:innen?
Besondere Vorkenntnisse für die Übernahme dieser vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgabe sind nicht erforderlich. Interessierte sollten jedoch zuverlässig sein und Freude an der Arbeit mit Menschen mitbringen. Und keine Sorge: Das Wahlamt bereitet alle auf ihre Aufgabe vor und achtet darauf, dass in jedem Wahlvorstand immer auch erfahrene Wahlhelfende sind.
Wie läuft ein Wahltag ab?
Der Wahltag beginnt für die Wahlhelfer:innen in Urnenwahllokalen um 7.30 Uhr. Die Wahlzeit beginnt um 8 Uhr und endet um 18 Uhr. Direkt im Anschluss erfolgt die Auszählung. Üblicherweise arbeitet der Wahlvorstand in Schichten, die am Wahlsonntag morgens abgesprochen werden.
Für Wahlhelfende in Briefwahllokalen beginnt der Wahltag um 16 Uhr.
Gibt es für den Einsatz eine Anerkennung?
Für das ehrenamtliches Engagement wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 60 bis 80 Euro gezahlt – je nachdem, welche Funktion im Wahllokal übernommen wird.
Kontakt
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie das Wahlamt noch heute unter der Telefonnummer 16 – 90 90 an oder schicken Sie eine E-Mail an wahlhelfenderemscheidde.
Das Team des Wahlamtes freut sich auf Sie!