Kinderreisepässe
Mit Inkrafttreten der bundesweiten Änderung vom Passgesetz zum 1. Januar 2024 werden ab diesem Datum keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, aktualisiert oder verlängert. Stattdessen erhalten Kinder, einschließlich Kleinkinder und Säuglinge, auf Antrag der Sorgeberechtigten einen regulären Ausweis oder Reisepass. Bis zum 24. Lebensjahr sind diese immer 6 Jahre gültig.
Bestehende Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Für Sorgeberechtigte, die Ausweisdokumente für ihre Kinder beantragen möchten, stehen nun zwei Optionen zur Verfügung:
1. Beantragung eines Personalausweises (Lieferzeit ca. 2 Wochen):
- Gültig für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
- Sechs Jahre gültig für Personen unter 24 Jahren.
- Kosten: 22,80 Euro.
2. Beantragung eines Reisepasses:
- Ermöglicht Reisen in nahezu alle Länder, auch außerhalb der EU teilweise sogar visumsfrei.
- Sechs Jahre gültig für Personen unter 24 Jahren.
- Kosten: 37,50 Euro.
(Detaillierte Informationen zu Einreiseformalitäten weltweit sind jederzeit auf den Seiten des Auswärtigen Amtes verfügbar.)
Um einen entspannten Sommerurlaub 2024 zu garantieren, wird empfohlen, die Gültigkeit vorhandener Dokumente zu überprüfen und rechtzeitig einen Termin zur Beantragung neuer Dokumente zu vereinbaren. Termine können bis zu 26 Wochen im Voraus gebucht werden. Selbstverständlich bietet der Bürgerservice in dringenden Notfällen unter Vorlage entsprechender Belege auch Notfall-Termine an. Diese sollten jedoch möglichst vermieden werden.
Zur Terminvereinbarung steht Ihnen die Web-Seite der Stadt Remscheid ( www.remscheid.de) zur Verfügung. Sollte Ihnen kein Internetzugang zur Verfügung stehen, haben Sie die Möglichkeit, entweder telefonisch unter der (0 21 91) 16 – 22 00 oder an der Infotheke im Dienstleistungszentrum an der Elberfelder Straße einen Termin zu vereinbaren. Wir bitten darum, Termine effizient zu nutzen und nicht mehrere Termine für dasselbe Anliegen an unterschiedlichen Tagen zu buchen. Stornierungen können einfach online durchgeführt werden.
Warum gibt es ab 01. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?
Hier finden Sie entsprechende Informationen:
Kosten für Reisepässe
Im kommenden Jahr ändert sich der Preis für den Reisepass.
Ab 1. Januar 2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70 Euro (vorher 60 Euro).
Die Preise für optionale Zuschläge - bspw. für 48 Seiten (statt regulär 32 Seiten) oder eine Express-Bestellung - bleiben unverändert.
Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen bei der ausstellenden Bundesdruckerei, die ab der Beantragung läuft und beziehen Sie das in Ihre Urlaubsplanung mit ein. Prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente - und die Ihrer Kinder - und beantragen Sie neue Dokumente rechtzeitig beim Bürgerservice.