In der Nordstraße hat in letzter Zeit das Abstellen von Lkw auf dem Seitenstreifen im Bereich Kirchhofstraße bis zu dem Kfz-Betrieb in der ehemaligen Tankstelle in beiden Fahrtrichtungen erheblich zugenommen.
Auch wenn diese Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen äußerst rechts parken, ragen sie mit ihren Aufbauten und weiteren Fahrzeugteilen in die Fahrbahn der Nordstraße hinein. Hierdurch entstehen nicht nur für den Fahrzeugverkehr auf der Nordstraße Gefahrenmomente. Auch zu Fuß ist ein gefahrloses Überqueren zwischen den Fahrzeugen wegen der sehr eingeschränkten Sicht erheblich erschwert. Deswegen wird ab dem 1. September ein Haltverbot auf dem Abschnitt zwischen Kirchhofstraße und Einmündung Glassiepen sowie in Gegenrichtung vom Beginn der Friedhofsmauer bis zum Ende des Seitenstreifens vor der Kirchhofstraße eingerichtet.
Nach der neuen Verkehrsregelung dürfen Fahrzeuge aller Art auch weiterhin auf dem Seitenstreifen halten und parken. Allerdings nur, solange sie nicht in die Fahrbahn hineinragen. Und das sollte unbedingt beachtet werden. Denn Verstöße werden mit Verwarngeldern ab 25 Euro geahndet. Dauert der Verstoß länger als eine Stunde, werden mindestens 40 Euro Verwarngeld fällig.
Eine vergleichbare Verkehrsregelung gilt übrigens bereits für den Seitenstreifen auf der Elberfelder Straße zwischen der Hausnummer 58 und der Hochstraße.