Nutzung der Sportplätze
Alle von der Stadt Remscheid betriebenen Sportplätze bleiben während der sogenannten Schließungszeit (1. bis 3. Ferienwoche, Urlaubszeit der Mitarbeiter:innen) für den Individualsport geöffnet. Das heißt, dass die Plätze von jeder und jedem genutzt werden können, auch von den Vereinssportler:innen. Sie haben allerdings in dieser Zeit kein Vorrecht bei der Nutzung, weswegen auch keine Nutzungsgebühren erhoben werden, es gilt sich also zu arrangieren. Desweitern sind in dieser Zeit die Sanitärgebäude geschlossen, das Flutlicht kann nicht genutzt werden und die Anlagen werden nicht gepflegt.
Ausnahme: Kunstrasen Jahnplatz
Eine Ausnahme stellt nur der Kunstrasen Jahnplatz dar. Für ihn gibt es den politischen Beschuss, dass er ohne begleitendes Personal nicht genutzt werden darf. Die Freizeitsportanlagen neben dem Kunstrasenfeld sind für alle Sportler:innen geöffnet.
Vereine können sich begleitete Nutzung sichern
Für ein gesichertes Fußballtraining der Leistungsteams (1. Mannschaften) mit allen sanitären Anlagen steht den Vereinen auf Antrag das Stadion Reinshagen und – wegen des Naturrasens eingeschränkt – das Röntgen-Stadion zur Verfügung.
Kontakt für Rückfragen und Antrag:
Doris Hermann vom Fachdienst Sport und Freizeit, Abteilung Schulsport, Sportmanagement und Freizeit, Telefon: (0 21 91) 16 - 36 13, E-Mail: Doris.Hermannremscheidde
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