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Stadt Remscheid

OB Mast-Weisz: „Das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht zum DOC ist das Ende einer großen Chance!“

Am 8. Februar haben Vertreter von McArthurGlen und der Stadt zusammen beraten, welche Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum DOC zu ziehen sind.

Voraussetzung für McArthurGlen, das Projekt weiter zu verfolgen, wären ein bestandskräftiger Bebauungsplan, eine bestandskräftige Baugenehmigung und die bestandskräftige Einziehung der Wupperstraße auf der Basis einer Verkaufsflächengröße von 20.000 m².

Beide Seiten stimmen darin überein, dass der Aufwand, die Kosten und die Risiken, dies zu erreichen, unverhältnismäßig hoch seien. Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, müssten erneut mehrere Millionen Euro Planungs-, Gutachten und juristische Beratung investiert werden. Ein neues Bebauungsplan-Verfahren - einschließlich der erwartbaren Klagen - würde sich aus heutiger Sicht über mindestens fünf bis sieben Jahre hinziehen.

Weder McArthurGlen noch die Stadt sehen sich in der Lage, dies zeitlich, finanziell und strategisch zu leisten. Dies hat zur Folge, dass beide Seiten das Projekt zum DOC einvernehmlich nicht weiterverfolgen werden. Der Entwicklungschef von McArthurGlen, Herr Gary Bond, und Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz gelangten zum Ergebnis, dass man sich gezwungen sehe, einander die Hand zu geben und ohne gegenseitige Vorwürfe auseinander zu gehen und zu konstatieren, dass ein für beide Seiten wichtiges und zukunftsweisendes Vorhaben an dem Widerstand einiger weniger Kläger und an einem nur schwer nachvollziehbaren Urteil gescheitert ist.

„Man muss sich das vor Augen führen: Es gibt ein Grundstück, einen Investor, keine Konkurrentenklagen, kein vorheriges Windhundrennen um die Frage, wer denn investiert. Es gibt ein mehrfach wiederholtes positives Votum des Rates! Und dennoch darf das DOC aus formaljuristischen Gründen infolge einer zwischenzeitlich veränderten Rechtsprechung nicht umgesetzt werden. Daraus kann man kaum schlau werden! Das ist für viele Menschen in unserer Stadt nicht nachvollziehbar“, so Burkhard Mast-Weisz.

Für McArthurGlen, die bereits bisher 16 Millionen Euro investiert haben und nun abschreiben müssen, ist das Urteil auch ein Warnruf für den Wirtschaftsstandort Deutschland. „Wie soll ein Investor noch verlässlich planen können, wenn trotz aller politischer Zustimmung ein solche Investition nicht aus sachlichen, sondern ausschließlich formalen Gründen scheitert“, stellt Henning Balzer fest.

Der Stadt und der gesamten Region entgeht eine riesige Chance. 170 Mio. Euro Direktinvestition, 1.000 zusätzliche Arbeitsplätze, Aufträge für die regionalen Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe: All das ist nun nicht mehr möglich. Für Hotellerie und Gastronomie wäre es eine große Chance gewesen – nicht nur in der Lenneper Altstadt. Die Erfahrungen anderer Center zeigen, dass nicht nur die jeweilige Stadt, sondern auch das Umfeld davon profitiert. Insofern ist auch das ehrliche Bedauern aller Nachbarstädte über das Urteil in Leipzig nachvollziehbar.

Die Stadt bedankt sich bei McArthurGlen für die Geduld mit einem Verfahren, das mit mehr als zehn Jahren Planungen, außergerichtlichen Auseinandersetzungen und mehreren Gerichtsverfahren für ein Projekt mit einer so hohen Bedeutung für den Standort viel zu lange gedauert hat. „Ich danke auch allen Kolleginnen und Kollegen sowie den Mitgliedern des Rates, die sich für das Vorhaben ausgesprochen und mit viel Engagement verfolgt haben, für ihren Einsatz und ihre Geduld“, so OB Burkhard Mast-Weisz abschließend. „Wir werden jetzt zeitnah Überlegungen zur weiteren Planung in Lennep mit Rat und Bezirksvertretung beraten und die Bürgerschaft in geeigneter Weise frühzeitig einbeziehen.“

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