Der Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss der Stadt Remscheid hat am 13.12.2016 den Aufstellungsbeschluss zu dem Bebauungsplan Nr. 668 – Gebiet Am Schützenplatz – gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 668 erfolgt im beschleunigten Verfahren. Der Bebauungsplan Nr. 668 soll die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung eines Allgemeinen Wohngebietes sein. Die angestrebte Planung wird – auch in Fortführung des bestehenden Wohngebietes An der Windmühle – als städtebaulich sinnvoll und wünschenswert beurteilt.
Die Bezirksvertretung 4 – Lüttringhausen – hat am 07.12.2016 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung zu dem Bebauungsplan Nr. 668 durchzuführen. Die entsprechenden Planunterlagen lagen in der Zeit vom 25.01.2017 bis einschließlich 21.02.2017 zur Einsichtnahme aus. Mit Schreiben vom 25.01.2017 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die verwaltungsinterne Abstimmung.
In seiner Sitzung am 28.11.2019 hat der Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss der Stadt Remscheid beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 668 mit angepasstem räumlichen Geltungsbereich öffentlich auszulegen. Die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 668 mit Begründung einschließlich zugehöriger Anlagen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet von Donnerstag, 25. Juni, bis einschließlich Freitag, 24. Juli, statt.
Aufgrund des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) sind die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Remscheid ( www.remscheid.de (Öffnet in einem neuen Tab), Rubrik Remscheid & Tourismus, Stadtentwicklung, Planverfahren, Beteiligungsverfahren) einzusehen. Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen im Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung, Ludwigstraße 14, 2. Obergeschoss, 42853 Remscheid, eingesehen werden. Dies ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer 02191/16-2453 und unter Einhaltung der dann gültigen Corona-Schutzmaßnahmen möglich.
Während der oben angegebenen Frist können Stellungnahmen schriftlich oder per E-Mail ( Staedtebauentwicklungremscheidde) beim Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung eingereicht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird ausgeschlossen.