Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 676 – Gebiet nördlich Schwarzer Weg
Der Bebauungsplan Nr. 676 stellt die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung und Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dar, die im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 495 entstanden sind, dort aber nicht umgesetzt werden können. Zusätzlich ist er die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung einer Wohnbebauung in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 676 mit Begründung einschließlich zugehöriger Anlagen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet von Montag, 26. Oktober, bis einschließlich Freitag, 27. November, statt.
Aufgrund des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) sind die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Remscheid (www.remscheid.de, dann Rubrik Remscheid & Tourismus, dann Stadtentwicklung, dann Planverfahren, dann Beteiligungsverfahren) einzusehen. Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen im Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung, Ludwigstraße 14, 2. Obergeschoss, 42853 Remscheid, eingesehen werden.
Dies ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer 02191/16-2453 und unter Einhaltung der dann gültigen Schutzmaßnahmen (Hygiene-Vorschriften) möglich.
Während der oben angegebenen Frist können Stellungnahmen schriftlich oder per E-Mail ( Staedtebauentwicklungremscheidde) beim Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung eingereicht werden.
Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird ausgeschlossen.