Der geplante Outdoor-Weihnachtsgottesdienst mehrerer Gemeinden am 24. Dezember auf dem Schützenplatz ist nach den gestrigen Vereinbarungen zwischen dem Land NRW und den Landeskirchen ( https://news.ekir.de/inhalt/regelungen-in-vier-bundeslaendern/ (Öffnet in einem neuen Tab)) grundsätzlich bis zu einer Personenzahl von 500 genehmigungsfähig.
Diese grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit hat die Remscheider Stadtverwaltung gestern mit den Vertretern der Kirchen mündlich erörtert. Eine Genehmigung wurde – entgegen der medialen Berichterstattung – bisher noch nicht erteilt. Hierzu müssen zunächst das Hygienekonzept und das Verkehrskonzept gemäß der Vorgaben der Corona-Schutzverordnung vorgelegt werden.