Das Abstimmungsergebnis lautete: 43 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen. Der Vertrag kann nun im üblichen Verfahren notariell zwischen den Beteiligten abgeschlossen werden.
Dieser Beschluss zum Kaufvertrag bzw. der Abschluss des Kaufvertrages zum jetzigen Zeitpunkt ist wichtige Voraussetzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Hierfür muss der Investor “bereit und in der Lage sein” das Projekt umzusetzen.
"Der heutige Beschluss ist ein entscheidender Schritt vorwärts und ein deutliches Signal des Rates der Stadt Remscheid an den Investor”, so Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz.
Philipp Dommermuth: "Ich bedanke mich bei allen Ratsmitgliedern und der Stadt für deren Unterstützung das Outlet Remscheid zu realisieren. Heute wurde ein wichtiger Meilenstein im Verfahren erreicht."
Der Grundstückskaufvertrag ist unabhängig von den im Gesamtverfahren erforderlichen unterschiedlichsten Gutachten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend vorliegen. Die Gutachten bzw. ihre Ergebnisse haben Auswirkungen auf die Inhalte des Bebauungsplanverfahrens und Durchführungsvertrages.
Selbstverständlich beinhaltet der Kaufvertrag auch ausreichende Sicherheiten für eine evtl. Rückübertragung des Grundstückes an die Stadt Remscheid. Auch ist der Rat der Stadt Remscheid weiterhin Herr des Verfahrens und kann die weiteren Abläufe bestimmen.
Der Beschluss erfolgt im nichtöffentlichen Sitzungsteil des Rates, da die Gemeindeordnung NRW dies für Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten ausdrücklich vorschreibt. Die nichtöffentliche Sitzung ging von 19:10 Uhr bis 19:25 Uhr.
Die nächsten wichtigen Verfahrensschritte nach Fertigstellung der Gutachten werden die Offenlage der Pläne (inkl. Bürgerbeteiligung) und der Abschluss des Durchführungsvertrages sein.