Gleiches gilt für die Erhebung des Essensgeldes in städtischen Kindertageseinrichtungen, soweit es nicht durch Sozialleistungsträger geleistet oder erstattet wird.
Wegen den über den Monat April hinaus bestehenden Einschränkungen bei der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegen und im Offenen Ganztag hat die Stadt Remscheid die für Mai fälligen Elternbeiträge und Essensgelder in städtischen Kindertageseinrichtungen zunächst aussetzt. Zwischenzeitlich haben sich das Land Nordrhein-Westfalen und die kommunalen Spitzenverbände auf eine Regelung zur Finanzierung des Beitragsverzichts geeinigt. Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und Ratsmitglied Jens Nettekoven MdL haben daraufhin vorgestern (05.05.) in einem Dringlichkeitsentscheid die Voraussetzung zum Beitragsverzicht geschaffen.