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Stadt Remscheid

Resolution gegen die Sperrung der Zufahrt zur Eschbachtalsperre

Der Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen hat in seiner Sitzung am 10. Oktober, aufgrund der Dringlichkeit anstelle des Rates, einstimmig folgende Resolution gegen die Sperrung der Zufahrt zur Eschbachtalsperre beschlossen:

Der Ausschuss unterstützt alle Bemühungen der Verwaltung, der Politik und der Bürgerschaft gegenüber der Autobahn GmbH des Bundes, die geänderte Verkehrsregelung im Bereich der Zufahrt Naherholungsgebiet Eschbachtalsperre und Serways Hotel Remscheid rückgängig zu machen und die Anliegerbefreiung wiederherzustellen.

Begründung:

Seit Montag, den 7.10.2024 wurde die Anliegerbefreiung von dem Durchfahrtsverbot an der Zufahrt zum Naherholungsgebiet Eschbachtalsperre und zur Hotelanlage Talsperre 1 durch die Autobahn GmbH aufgehoben.

Die Untersagung des Anliegerverkehrs zur Talsperre und die Anfahrt zum Hotel wurde bereits im Jahr 1993 vorgenommen und nach erheblichen Protesten wieder zurückgenommen.

Die Erreichbarkeit der Talsperre ist von erheblicher Bedeutung für die Remscheider Bevölkerung. Es handelt sich um ein sehr hoch frequentiertes Naherholungsgebiet, das insbesondere auch für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger eine für das bergische Land untypische flache und relativ barrierefreie Topographie aufweist. Auch gehört die Runde um die Eschbachtalsperre zu den meist frequentieren Joggingstrecken in Remscheid und wird aufgrund der flachen Wege häufig von zahlreichen Eltern mit Kinderwagen aufgesucht.  Dass nunmehr allen Besucherinnen und Besuchern erhebliche Umwege durch die ausschließliche Anfahrt über die Autobahn abverlangt werden, widerspricht nicht nur dem umweltpolitischen Ziel der Verkehrsvermeidung, sondern führt letztlich auch zu einer höheren Frequentierung der stark genutzten Autobahn A 1.

Gleiches gilt für die Andienung der Hotel- und Tagungsanlage einschließlich des Gastronomiebetriebes, die mit erheblichen Umsatzeinbußen einhergehen wird. Es handelt sich bei der Anlage nicht nur um ein reines Autobahn-Hotel für Durchreisende; im Gegenteil: Viele Remscheider Vereine nutzen die Räumlichkeiten für regelmäßige Vereinsabende, Chorproben und sonstige Zusammenkünfte. Auch hier ist jetzt eine ausschließliche Erreichbarkeit über die Autobahn gegeben. 

Die Anordnung der Autobahn GmbH ist für die Remscheider Bevölkerung nicht nachvollziehbar, da die bisherige Regelung keinen Handlungsbedarf erforderlich machte. Die Unfallstatistik weist einen einzigen Unfall mit Personenschaden in den vergangenen acht Jahren aus (Quelle: Unfallatlas Deutschland,  https://unfallatlas.statistikportal.de). 

Die Verwaltung wird daher gebeten alle notwendigen Schritte zu veranlassen, damit die Autobahn GmbH des Bundes die bisherige Anliegerbefreiung wiederherstellt.

Zusätzlich wird die Autobahn GmbH des Bundes gebeten zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Umwandlung in eine permanente Ein- und Ausfahrt möglich ist. Dies würde sicherlich den seit Bau der Tank- und Rastanlage Remscheid deutlich gestiegenen Verkehrsströmen Rechnung tragen und wäre im Sinne der Menschen im Bergischen Land. 

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