Der Zugang zur Zentralbibliothek und zu den Stadtteilbibliotheken ist ab dem 3. März wieder mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (3G) möglich. Die Kundinnen und Kunden werden gebeten, ihren Nachweis zusammen mit einem Ausweisdokument am Eingang unaufgefordert vorzuzeigen. Es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Bibliothek zu finden: www.remscheid.de/bibliothek.