Der Fachdienst Umwelt – Untere Naturschutzbehörde – erinnert daran, dass bald die Brutzeit der Vögel beginnt. Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze – hierzu zählen auch verholzende Kletterpflanzen – nicht beseitigt, abgeschnitten oder bis auf den Stock zurückgeschnitten werden.
Für stärkere Schnittmaßnahmen sollten nun die letzten verbleibenden Tage im Februar genutzt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte, mit denen der jährliche Zuwachs der Pflanzen beseitigt wird oder Bäume gesund gehalten werden, sind ganzjährig bei Beachtung des Artenschutzes möglich.
Warum die Schonfrist?
Das zeitlich beschränkte Schneideverbot dient dem Schutz der Tierarten, die auf die genannten Gehölze angewiesen sind: Brütende Vogelarten werden geschützt und Gehölze als saisonale Brutplätze bleiben erhalten. Das Blütenangebot für Insekten wird während des Sommerhalbjahres sichergestellt.
Kontakt:
Für weitere Informationen steht der Fachdienst Umwelt – Untere Naturschutzbehörde – unter den Rufnummern (0 21 91) 16 - 35 48 oder 16 - 28 38 gerne zur Verfügung.