Allerdings bereitet die Silvesternacht vielen Menschen auch große Sorge. Hauseigentümerinnen und-eigentümer fürchten durch die von Feuerwerkskörpern und Raketen ausgehende Brandgefahr um ihr Eigentum und ihre Sicherheit.
Grundsätzlich ist gemäß § 23 (1) der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (Reet- und Fachwerkhäuser) oder Anlagen verboten. Wer dennoch vorsätzlich oder fahrlässig einen pyrotechnischen Gegenstand in der Nähe dieser Örtlichkeiten abbrennt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Zu diesen besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen zählen unter anderem regelmäßig Baudenkmäler und Ortslagen mit einer engen Bebauung. Im Remscheider Stadtgebiet gibt es aufgrund des Denkmalbestandes und den beiden historischen Altstädten Lennep und Lüttringhausen eine Vielzahl potenzieller Gefahrenlagen.
Unser Appell:
Bitte nehmen Sie gegenseitig Rücksicht und verzichten auf das Feuerwerk im Umkreis dieser besonders brandempfindlichen Gebäude. Wenn Sie es trotz allem „knallen lassen“, achten Sie auf die Sicherheit von Menschen, Tieren und Gebäuden und gehen Sie vorsichtig mit Feuerwerkskörpern um.