Die Stadt Remscheid sucht ab sofort nach einer Person, die als Schlichtungsstelle tätig wird, wenn Menschen in Remscheider Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe unzufrieden mit der Pflege oder Betreuung sind. Für die Übernahme dieser Aufgabe zahlt die Stadt Remscheid eine jährliche Ehrenamtspauschale plus Sachkostenpauschale. Handy und Fahrkostenerstattung gibt es extra. Ihr Interesse ist geweckt oder Sie möchten eine Ombudsperson vorschlagen? Dann melden Sie sich jetzt unter wtgremscheidde!
Aufgaben
Die Ombudsperson – so heißt die Schlichtungsstelle in der Gesetzes-Fachsprache – kümmert sich auf Anfrage um Nutzerinnen und Nutzer von Remscheider Einrichtungs- und Betreuungsangeboten, zu denen beispielsweise Pflegeeinrichtungen für Erwachsene, Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung, Tagespflegen, Kurzzeitpflegen oder Werkstätten für behinderte Menschen zählen. Insbesondere vermittelt sie bei Konflikten, die bei der Nutzung dieser Angebote zwischen den Vertragsparteien aufkommen, und sucht nach gemeinsamen Lösungen.
Anforderungsprofil
Ombudsperson zu sein, ist ein besonders vertrauensvolles Ehrenamt und deswegen an besondere Voraussetzungen geknüpft. Hierzu gehören Volljährigkeit, lokale Verwurzelung als Remscheiderin oder Remscheider, ausreichend Lebenserfahrung und Reife, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktkompetenz und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis. Bestenfalls bringt die Bewerberin oder der Bewerber noch Wissen über professionelle Pflege- und Betreuungsleistungen mit und kennt sich mit dem Wohn- und Teilhabegesetz aus.
Aufwandsentschädigung
Die Ombudsperson erhält jährlich eine Ehrenamtspauschale von 840 Euro plus Sachkostenpauschale von 120 Euro. Das Geld kommt monatlich mit 80 Euro für den Vormonat zur Auszahlung. Tatsächlich entstandene Fahrtkosten werden zusätzlich erstattet.
Technische Standardausstattung ist ein leihweise ausgegebenes Mobiltelefon.
Kontakt
Bei Interesse wenden Sie sich gerne mit einer aussagekräftigen Bewerbung bis Ablauf der vierwöchigen Bewerbungsfrist am Mittwoch, 2. Oktober 2024.
- per Post an die Remscheider WTG-Behörde im Gesundheitsamt der Stadt Remscheid (Fachdienst Gesundheitswesen), Hastener Straße 15, 42855 Remscheid, oder
- per E-Mail an wtgremscheidde
Diese Kontakte können Sie auch nutzen, wenn Sie nicht selbst Ombudsperson werden wollen, sondern eine Person für diese besondere Aufgabe vorschlagen möchten.
Ein Vorschlagsrecht haben alle Remscheiderinnen und Remscheider sowie alle lokalen Gremien und (Selbsthilfe-)Organisationen – insbesondere diejenigen, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen, älteren oder pflegebedürftigen Menschen oder Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität wahrnehmen.
Weitere Informationen
zu den Aufgaben der Ombudsperson, ihren Rechten und Pflichten und dem Auswahlverfahren erhalten Interessierte bei der WTG-Behörde, Telefon (02191) 16 - 3769 oder (02191) 16 - 3751.
Einen guten Überblick verschafft auch die „Satzung der Stadt Remscheid über die Wahrnehmung der Aufgaben und Bestellung einer Ombudsperson nach den Bestimmungen des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) NRW vom 01.07.2024". Sie ist im städtischen Internetportal (siehe Link-Tipp) zum Download abgelegt.