Diese Zuschussförderung gilt für den Zeitraum zwischen Februar und September 2022 und kann auch den Remscheider Industriebetrieben helfen, die Krise besser zu überstehen. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einer besonders energieintensiven Branche wie beispielsweise der Stahlindustrie. Dabei gilt, dass Energiebeschaffungskosten mindestens drei Prozent vom Produktionswert im letzten abgeschlossenen handelsrechtlichen Geschäftsjahr vor Beginn des Förderzeitraums ausmachen müssen. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den jeweiligen betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten und soll besondere Härten abfedern. Unterschieden wird nach drei Förderstufen je nach Einordnung des entsprechenden Betriebes und der Frage nach Verlusten infolge der Krise.
Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz: „Die derzeitige Krise trifft auch die Remscheider Unternehmen hart. Ich hoffe, dass das Energiekostendämpfungsprogramm dem einen oder anderen Unternehmen helfen kann, die schwierigen Zeit zu überstehen.“
Wichtig zu wissen: Der Erstantrag ist bis zum 31. August 2022 zu stellen (Phase 1). In den Phasen 2 (28.02.23) und 3 (29.02.2024) können noch Unterlagen nachgereicht beziehungsweise die Angaben präzisiert werden.
Nähere Informationen gibt es unter www.bafa.de/ekdp. Empfehlenswert ist auch die Lektüre des jeweils aktuellen Merkblattes unter ekdp_merkblatt.pdf (bafa.de). Ab Seite 29 findet sich dort eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen.