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Stadt Remscheid

Vogelgrippe in Wipperfürth macht Teile des Remscheider Stadtgebietes zur Anschlussüberwachungszone.

Ein gestern festgestellter Vogelgrippe-Ausbruch in einer Wipperfürther Gefügelhaltung hat jetzt unmittelbar Auswirkung auf Remscheider Geflügelhaltungen. Teile des Remscheider Stadtgebiets fallen in eine besondere Schutzzone. Hier ansässige Geflügelhalter:innen müssen ab sofort besondere Schutzregeln bei der Tierhaltung beachten. Welche das sind, regelt eine  Allgemeinverfügung, die die Stadt Remscheid heute mit einem Sonderamtsblatt veröffentlicht hat. Die Regeln gelten ab sofort. 

In einer Geflügelhaltung in Wipperfürth, das zum Oberbergischen Kreis gehört, ist die Aviäre Influenza – im Volksmund als „Vogelgrippe“ bezeichnet – aufgetreten. Alle Tiere mussten getötet werden, die Kadaver sind mittlerweile unschädlich beseitigt.  Vermutet wird, dass die Vogelgrippe durch Wildvögel in den Bestand eingeschleppt wurde. 

Der Oberbergische Kreis hat zum Schutz einer Verbreitung der Tierseuche eine entsprechende Schutzzone im Radius von drei Kilometern und eine darüber hinausgehende Überwachungszone im Radius von insgesamt zehn Kilometern um den betroffenen Geflügelbetrieb eingerichtet.

Da der betroffene Wipperfürther Betrieb in weniger als zehn Kilometer Entfernung zur Remscheider Stadtgrenze gelegen ist, sind die für die Überwachungszone vorgesehenen Maßnahmen auch auf Remscheider Stadtgebiet anzuwenden. Aus diesem Grund hat das Bergische Veterinär- und Lebensmitteüberwachungsamt (BVLA) eine Anschlussüberwachungszone auf Remscheider Gebiet festgelegt. Sie erstreckt sich westlich und nördlich der Kreisgrenze zum Oberbergischen Kreis, nördlich der Kreisgrenze zum Rheinisch-Bergischen Kreis, östlich der Straße Bergisch Born (B 51) und Börner Str. (B 51) sowie südlich der Straßen Dörpholz (L 412) und Dörperhöhe (L 412) bis zur Kräwinkler Brücke (L 412). In der  Allgemeinverfügung sind die Grenzen in einem Kartenausschnitt als äußere Linie dargestellt. 

Für diesen Bereich sind nun verschiedene Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet, zu denen unter anderem eine Anzeigepflicht, ein Verbringungsverbot und die sogenannte Aufstallungspflicht gehören. Letztere bedeutet: Vogelhaltende Betriebe müssen alle gehaltenen Vögel von freilebenden Vögeln absondern. Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. 

Das Bergische Veterinär- und Lebensmitteüberwachungsamt hat die betroffenen Betriebe bereits über die behördliche Anordnung informiert. 

Vogelhalter im Städtedreieck müssen aktuell besonders wachsam sein 

Die Vogelgrippe breitet sich aus. Auch das Geflügel im Bergischen Städtedreieck ist gefährdet. Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) rät deshalb allen Vogelhalterinnen und Vogelhaltern in Remscheid, Solingen und

Wuppertal zur Wachsamkeit. 

Die Aviäre Influenza ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit. Ihr natürlicher Wirt sind Wasservögel. Die hochpathogene Form ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Wildvögel können das Virus in die Geflügelhaltungen eintragen. Deshalb sollten Sicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden. 

Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Hausgeflügel darf daher nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein. Das Hausgeflügel darf außerdem nicht mit Wasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. 

Da es sich bei der Geflügelpest um ein Influenzavirus handelt, können sich Menschen theoretisch anstecken. Durch gründliches Händewaschen und eine anschließende Desinfektion kann das verhindert werden.

Halterinnen und Halter von Geflügel sollten sich für den Fall einer weiteren Ausbreitung Gedanken über die Unterbringung ihrer Tiere machen. Es sollten dringend Vorkehrungen getroffen werden, damit Geflügel in geschlossenen Ställen untergebracht und so vor dem Kot von Wildvögeln geschützt werden kann. 

Sofern jemand seine Geflügelhaltung noch nicht gemeldet haben sollte, ist das bitte umgehend nachzuholen an  veterinaeramtsolingende

Link-Tipp

Die entsprechende Tierseuchen-Allgemeinverfügung ist auch auf der Website des BVLAs zu finden:  www.solingen.de/de/dienstleistungen/39-vogelgrippe/

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website des BVLAs.

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