Wofür sollte ich Vorsorge treffen? Was kann schon passieren? Brauche ich eine Patientenverfügung?
Wir alle können durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass wir wichtige Angelegenheiten unseres Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln können. Sie sollten sich für diesen Fall einmal gedanklich mit folgenden Fragen befassen:
Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
Wer handelt und entscheidet für mich?
Wird dann mein Wille, auch in Bezug auf eine medizinische Behandlung, beachtet werden?
Sie sollten bedenken, dass die Situation, in der Sie auf Hilfe angewiesen sind, jederzeit eintreten kann. Vorsorge ist also nicht nur eine Frage des Alters, sondern betrifft jeden Volljährigen.
Aber ich habe doch Angehörige! Mein Partner, meine Partnerin oder meine Kinder werden sich doch um mich und meine Angelegenheiten kümmern?
Wenn rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, können weder Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner noch Ihre Kinder Sie gesetzlich vertreten. Die Vorsorgevollmacht kann hier Abhilfe schaffen und sie ermöglicht Ihnen dafür ein hohes Maß an Selbstbestimmung und Sicherheit. Denn Sie benennen durch diese Vollmacht eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln und Sie somit rechtlich vertreten können.
Mit der öffentlichen Beglaubigung Ihrer Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsbehörde der Stadt Remscheid wird bestätigt, dass die Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht von Ihnen stammt. Damit können sich künftige Vertragspartner darauf verlassen, dass Sie die Vollmacht erteilt haben. Sie können Ihre Unterschrift unter der Vollmacht durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen.
Nähere Informationen, Beratung zu und Beglaubigung von Vorsorgevollmachten/Patientenverfügungen/Betreuungsverfügungen erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde der Stadt Remscheid, Frau Jung, Telefon 02191/ 16-2376.