Was ist ein Landschaftsplan?
Alle Kreise und kreisfreien Städte sind durch das Landschaftsgesetz NRW verpflichtet, für ihr Gebiet Landschaftspläne aufzustellen. Das Landschaftsgesetz fordert neben dem Schutz auch die Entwicklung von Natur und Landschaft. Bei der Aufstellung eines Landschaftsplanes sind neben dem Naturschutz auch andere wichtige Raumfunktionen wie zum Beispiel die Siedlungsentwicklung zu beachten. Die Ziele der Raumordnung und der Landschaftsentwicklung werden durch den Gebietsentwicklungsplan vorgegeben. Auf kommunaler Ebene ist der Flächennutzungsplan der Stadt Remscheid zu beachten.
Der Landschaftsplan ist ein notwendiger Beitrag für eine umweltverträgliche, nachhaltige Siedlungs- und Landschaftsentwicklung und ein bewährtes Instrument für eine vorsorgeorientierte Umwelt- und Entwicklungspolitik auf kommunaler Ebene.
Inhalte und Bestandteile:
- Darstellung der Entwicklungsziele für die Landschaft
- Festsetzung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft (z.B. von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten)
- Zweckbestimmung für Brachflächen
- Besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung
- Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
In Remscheid sind Erholungsmöglichkeiten direkt vor der Haustür. Die Ausstattung mit naturnahen Lebensräumen ist gut. Ziel des Landschaftsplans ist es, dieses Potenzial für Sie und die nachfolgenden Generationen zu erhalten und zu entwickeln. Eine weitere Aufgabe des Landschaftsplans ist es Gebiete aufzuzeigen, in denen Naturschutzmaßnahmen (zum Beispiel Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern, bestimmte Arten der Grünlandbewirtschaftung) durchgeführt werden können. Diese Maßnahmen werden bezuschusst.
Wie können Sie die Planung aktiv mitgestalten?
Erste Anregungen und Bedenken zum Landschaftsplan-Entwurf sollen Sie schon während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in das Verfahren einbringen. Ist die Planung weiter fortgeschritten, wird der Landschaftsplan-Entwurf öffentlich ausgelegt. Auch zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Anregungen und Bedenken noch einbringen.
Die Zeitpunkte der Bürgerbeteiligungen werden ortsüblich (Amtsblatt) bekannt gemacht.
Wo gilt der Landschaftsplan?
Der Landschaftsplan erstreckt sich auf öffentliche und private Grundstücke außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (baurechtlicher Außenbereich).
Wie kommt es zur Ausweisung von Schutzgebieten?
Zunächst werden eventuell schützenswerte Gebiete untersucht. Biologische Stationen oder die Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ermitteln zum Beispiel Daten über die Tier- und Pflanzenwelt und beurteilen die Schutzwürdigkeit. Diese Daten bilden die Grundlage für die Aufstellung von Landschaftsplänen, nach denen Schutzgebiete festgesetzt werden. Im Landschaftsplan enthalten sind auch Festlegungen zum Schutzgegenstand, zum Schutzzweck sowie zu den notwendigen Ge- und Verboten, die den Erhalt des Schutzgebietes absichern sollen.
Was bedeutet "Naturschutzgebiet"?
Ein Landschaftsbereich wird gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz als Naturschutzgebiet (NSG) festgesetzt, wenn dies erforderlich ist zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils.
Die Festsetzung dieser striktesten Schutzkategorie kann auch zur Herstellung oder Wiederherstellung einer Lebensgemeinschaft oder Lebensstätte getroffen werden. In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes, seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
Informationen über Naturschutzgebiete beziehungsweise die jeweils geltenden Bestimmungen erhalten Sie über den untenstehenden Kontakt.
Was bedeutet "Landschaftsschutzgebiet"?
In dieser Schutzkategorie werden zumeist großflächige Landschaftsräume eingeordnet. Sie werden festgesetzt zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Was bedeutet "Geschützter Landschaftsbestandteil"?
Auch Landschaftselemente wie zum Beispiel Heckensysteme, Baumgruppen oder Teiche können zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder Abwehr schädlicher Einwirkungen als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt werden. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.
Wie wirken sich die Festsetzungen des Landschaftsplanes auf die weitere Nutzbarkeit der privaten Grundstücke aus?
Die gegenwärtigen legalen Nutzungen bleiben von den reinen Schutzbestimmungen des Landschaftsplanes (zum Beispiel den Verboten in Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten) unberührt. Neue Nutzungen sind im Regelfall dagegen nicht möglich, so dürfen zum Beispiel Flächen nicht durch Ablagerungen verändert oder Dauergrünland in Acker umgewandelt werden. In Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen bestehen darüber hinaus Vorgaben für die Bewirtschaftung des Waldes und der landwirtschaftlichen Flächen, zum Beispiel zum Einschlag, zur Baumartenwahl oder zur Art der Grünlandbewirtschaftung.
Sind im Landschaftsplan konkrete Maßnahmen vorgesehen, zum Beispiel eine Anpflanzung von Bäumen oder Sträuchern, so werden hierfür geeignete Flächen benötigt. Häufig handelt es sich um ungenutzte Geländebereiche, auf denen Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Vor der Verwirklichung finden Gespräche mit dem Eigentümer statt. Gegen deren Willen wird nichts umgesetzt. Die Untere Naturschutzbehörde erläutert gerne den landschaftsplanerischen Hintergrund und die geplante Ausführungsform der Maßnahme.
Ihr Grundstück befindet sich im Plangebiet und Sie wollen bauen?
Der Landschaftsplan erstreckt sich auf den baurechtlichen Außenbereich. Ihr Bauvorhaben wird daher nach den Kriterien, die für das Bauen im Außenbereich gelten, beurteilt. Auskünfte dazu erteilt das Bauordnungsamt. Liegt Ihr Grundstück im Landschaftsplangebiet, sind die Festsetzungen des Landschaftsplanes zu beachten. Sie sind für Bürger und Behörden verbindlich und können bei der Unteren Naturschutzbehörde erfragt werden.
Direkt an der Bebauungsgrenze beginnt in Remscheid schutzwürdige Landschaft, die zur Erholung einlädt. Die unmittelbare Nähe von hochwertiger Landschaft ist eine besondere Qualität von Remscheid, kann aber auch zu Konflikten führen. Der Landschaftsplan verfolgt das Ziel, diesen guten Zustand der Remscheider Landschaft zu unser aller Wohl zu erhalten.
Ihr Grundstück befindet sich im Plangebiet und steht unter Landschaftsschutz?
Ein großer Teil des Landschaftsplangebietes ist schon seit mehreren Jahrzehnten als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Im Rahmen der Erarbeitung des Landschaftsplanes wurden die bestehenden Landschaftsschutzgebiete entsprechend der tatsächlichen Nutzung und ihrer Bedeutung für den Naturschutz aktualisiert.
Befindet sich Ihr Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet, so gelten für Sie einige Regeln, die den Schutz des Gebietes gewährleisten sollen. Gegenwärtige legale Nutzungen werden in ihrer derzeitigen Art und Umfang in der Regel nicht eingeschränkt.
Landschaftsschutzgebiete zeichnen sich durch ihre Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und/ oder die Schönheit des Landschaftsbildes und damit verbunden ihre besondere Bedeutung für die Naherholung aus. Ziel ist es, den gebietstypischen Charakter der Kulturlandschaft zu bewahren. Diesem Zweck muss auch die Nutzung der Flächen angepasst werden, daher darf in Landschaftsschutzgebieten zum Beispiel nicht gebaut werden.
Ihr Grundstück befindet sich im Plangebiet und wurde unter Naturschutz gestellt?
In Remscheid wurden überwiegend Bachtäler unter Naturschutz gestellt und das ehemalige Steinbruchgelände Hohenhagen. Gegenwärtige legale Nutzungen in ihrer derzeitigen Art und Umfang werden in der Regel nicht eingeschränkt.
Die Ausweisung als Naturschutzgebiet ist die weitestgehende gesetzlich mögliche Schutzausweisung für ein Gebiet. Solche Flächen werden unter anderem ausgewiesen, um die Lebensräume wildlebender Pflanzen- und Tierarten zu erhalten. In Naturschutzgebieten ist es unabdingbar, besondere Rücksicht auf Tiere und Pflanzen zu nehmen und bestimmte Verhaltensregeln zu beachten.
In Naturschutzgebieten werden Maßnahmen, die dem Naturschutz dienen, vorrangig gefördert (zum Beispiel extensive Grünlandbewirtschaftung).
Kontakt
Zeiten
Nach Vereinbarung
Ort
Naturschutz
Verwaltungsgebäude Dienstleistungszentrum
Elberfelder Straße 36
42853 Remscheid
Parkmöglichkeiten:
Parkhäuser Innenstadt, Kurzparkzone Ludwigstraße
Behindertenparkplätze: 2 - vor dem Gebäude
Barrierefreier Zugang über den linken Seiteneingang (Elberfelder Straße)
Fahrstuhl ist im Haus vorhanden
Barrierefreier Zugang über Seiteneingang EG - DG, Behinderten-WCs in jeder Etage
Busanbindung:
Haltestelle Friedrich-Ebert-Platz