Das Naturschutzgebiet Westerholt ist seit dem 13.12.2001 per Verordnung der Bezirksregierung rechtskräftig. Es weist eine Größe von 44,7 ha auf. Bei diesem Naturschutzgebiet handelt es sich um einen strukturreichen, überwiegend als Grünland genutzten und durch Gehölzstrukturen gegliederten Bereich
Die Schutzausweisung erfolgt vor allem zum Erhalt des strukturreichen Biotopkomplexes aus Grünland, Acker, Gehölzstreifen und -gruppen, Hecken, Einzelbäumen, Baumgruppen und -reihen, Fließ- und Stillgewässer als Relikt der bäuerlichen Kulturlandschaft der bergischen Hochflächen sowie zur Erhaltung eines für den bergischen Ballungsraum einmaligen Sekundärfeuchtbiotops aus einer Gruppe teilweise verlandeter Teiche und ehemaligen Rieselfeldern mit Röhrichten, Seggenriedern und Sumpfgebüschen. Weiterhin soll die Ausweisung der Erhaltung des Lebens-, Rückzugs- und Regenerationsraumes für zahlreiche gefährdete Tierarten wie zum Beispiel Zwerg- und Wasserfledermaus, Dorngrasmücke, Erlenzeisig, Kleinspecht, Neuntöter, Teichrohrsänger, Wasseramsel und Eisvogel dienen.
Insbesondere die folgenden Strukturen und Lebensräume sind mitsamt ihren spezifischen Lebensgemeinschaften zu erhalten und zu sichern: Quellbereiche, Grünlandbiotope, Brachflächen, naturnahe Bachtalabschnitte, bachbegleitender Erlenbruchwald, die landschaftsprägende Allee, Einzelbäume, Baumreihen und -gruppen sowie Heckenstrukturen und Raine als Biotopvernetzungselemente.