Naturdenkmale sind herausragende Einzelschöpfungen der Natur, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen bzw. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit eine besondere Bedeutung für den Naturschutz und das Landschaftsbild haben. In Remscheid gibt es 51 in den Landschaftsplänen festgesetzte Naturdenkmale. Hierzu zählen langgestreckte strukturreiche Hecken, markante Einzelbäume und Baumgruppen, kulturhistorische Hohlwege mit typischer Begleitbepflanzung, naturnahe Quellbereiche und Felsbiotope.
Gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und ist die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, verboten.