Elektromagnetische Felder entstehen an allen elektrischen und elektronischen Geräten und Anlage. Dazu gehören im gewerblichen Bereich unter anderem Hochspannungsleitungen, Trafostationen und Mobilfunkanlagen.
Der Schutz vor elektromagnetischen Feldern ist in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt. Dort sind die Grenzwerte festgelegt, unterhalb derer eine schädliche Auswirkung beim Menschen nicht zu besorgen ist.
Informationen
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Landesamt für Natur Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bundesnetzagentur EMF Karte (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bundesamt für Strahlenschutz Kompetenzzentrum (5G) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Strahlenschutzkommission (Öffnet in einem neuen Tab)
- Weltgesundheitsorganisation WHO (englisch) (Öffnet in einem neuen Tab)
- International Non-Ionizing Radiation Protection (Öffnet in einem neuen Tab)
- EMF-Portal der RWTH Aachen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Fachverband für Strahlenschutz e. V. (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationszentrum Mobilfunk der Netzbetreiber (Öffnet in einem neuen Tab)
- Netzentwicklungsplan Stromtrassen (Öffnet in einem neuen Tab)
Betrieblicher Umweltschutz
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