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Stadt Remscheid

Ehrenbürgerschaft der Stadt Remscheid

Der Rat der Stadt Remscheid kann einer Bürgerin bzw. einem Bürger aufgrund außergewöhnlicher und herausragender Verdienste um das Gemeinwohl und Gemeinwesen Remscheids das Ehrenbürgerrecht verleihen.

Beschreibung

Der Rat der Stadt Remscheid kann einer Bürgerin bzw. einem Bürger aufgrund außergewöhnlicher und herausragender Verdienste um das Gemeinwohl und Gemeinwesen Remscheids das Ehrenbürgerrecht verleihen. Der Rat der Stadt Remscheid hat nach 1946 bisher vier Bürgern das Ehrenbürgerrecht verliehen. Es handelt sich hier um die Wiederverleihung des Ehrenbürgerrechts an Oberbürgermeister a.D. Dr. Walther Hartmann (1873-1964) im Jahre 1953. Am 16. Dezember 1995 wurde Alt-Oberbürgermeister Willi Hartkopf (1920-2004) das Ehrenbürgerrecht verliehen. Am 19. Juni 2000 beschloss der Rat die Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Alt-Oberbürgermeister Peter Wolf (1923-2000). Am 3. Oktober 2008 folgte die Verleihung des Ehrenbürgerrechts an den ehemaligen Remscheider Oberbürgermeister, Staatsminister a.D., Staatssekretär und langjährigen Europaabgeordneten Gerd-Ludwig Lemmer. Zuletzt wurde das Ehrenbürgerrecht am 10. Oktober 2020 an die Remscheider Oberbürgermeisterin a.D. Beate Wilding und Remscheider Oberbürgermeister a.D. Fred Schulz verliehen.

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