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Stadt Remscheid

Angelegenheiten der Bezirksvertretung 2 - Süd

Die Geschäftsführung für die Bezirksvertretung 2 - Süd umfasst:
Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung der Sitzungen der Bezirksvertretung Süd
Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Beschlüssen
Beratung des Bezirksbürgermeisters
Bürgerberatung zu Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich Bezirk Süd

Beschreibung

Alle kreisfreien Städte sind durch die Gemeindeordnung NRW dazu verpflichtet, das gesamte Stadtgebiet in Stadtbezirke einzuteilen und entsprechende Bezirksvertretungen zu bilden. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen (Bezirksvertreter) werden bei der Kommunalwahl - mit besonderem Stimmzettel - gleichzeitig mit dem Rat der Stadt und dem Oberbürgermeister für fünf Jahre gewählt. Aus ihrer Mitte wählen sie einen Bezirksbürgermeister (Vorsitzenden) und eine Stellvertretung.

In allen Angelegenheiten, die nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehen, entscheidet die Bezirksvertretung. Die Belange der ganzen Stadt und die vom Rat erlassenen allgemeinen Vorgaben müssen jedoch beachtet werden. In Angelegenheiten, in denen die Bezirksvertretung kein Entscheidungsrecht hat, muß sie, wenn der Stadtbezirk berührt wird, vom Rat angehört werden. Darüber hinaus kann sie Vorschläge und Anregungen machen.

Die Bezirksvertretungen halten regelmäßige Sitzungen ab. Diese Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.

Die Termine können dem  Amtsblatt bzw. den Aushängen an den "schwarzen Brettern" in den Rathäusern Remscheid, Lüttringhausen und den Bürgerbüros entnommen werden.
Sie können sich auch über das Ratsinformationsystem - siehe Downloads/Links - informieren und zu der Sitzung der Bezirksvertretung weitere Informationen wie Sitzungstermine, Vorlagen und Ausschussmitglieder einholen.

Erläuterungen und Hinweise

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