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Stadt Remscheid

Beihilfe

Gewährung von Beihilfen nach der Beihilfenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BVO NRW) in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen sowie nach der Beihilfeverordnung für Tarifbeschäftigte (BVOTb NRW)

Beschreibung

Die Beihilfestelle der Stadt Remscheid ist zuständig für

  • Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Stadt Remscheid,
  • Tarifbeschäftigte der Stadt Remscheid, deren Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.1999 begonnen hat und weiterhin ununterbrochen fortbesteht,
  • Lehrerinnen und Lehrer an Remscheider Grund-, Haupt- und Förderschulen (Schulamt für die Stadt Remscheid).

Beihilfen im Sinne der BVO NRW sind Geldzuwendungen eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, die dieser im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ergänzend zu den aus den Bezügen/Versorgungsbezügen zu bestreitenden Krankenkosten gewährt (maßgebend ist der individuelle Beihilfebemessungssatz).

Bitte beachten Sie bezüglich aktueller Informationen den Link unter dem Punkt „Details“ zur Zentralen Koordinierungsstelle Beihilfe der Bezirksregierung Detmold.

Hier finden Sie alle für das Thema „Beihilfe“ relevanten aktuellen Rechtsgrundlagen, Verordnungen und Erlasse.

Bei Fragen zu Beihilfeangelegenheiten stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Beihilfestelle gerne zur Verfügung.

Erläuterungen und Hinweise

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